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Selbst erleben, statt nur zuschauen: ADAC Stiftung startet Verkehrserziehungsprogramm „Achtung Auto“ / Fünft- und Sechstklässler lernen Anhalteweg und Ablenkung / 6000 Veranstaltungen pro Jahr

München (ots) – Das Verkehrserziehungsprogramm „Achtung Auto“ wird seit dem 1.
Januar 2020 von der ADAC Stiftung mit Unterstützung der ADAC Regionalclubs
bundesweit durchgeführt.

Dr. Andrea David, Vorstand der ADAC Stiftung: Unser Programm „Achtung Auto“
sensibilisiert Schüler im Alter zwischen 10 und 12 Jahren für die Gefahren im
Straßenverkehr. Die Kinder erleben in praktischen Unterrichtseinheiten zum
Anhalteweg wie lange es dauert, bis ein Fahrzeug bei unterschiedlichen
Geschwindigkeiten zum Stehen kommt und verinnerlichen die Bedeutung der
richtigen Sicherung im Auto. Auch die Gefahr der „Ablenkung“ durch die Nutzung
digitaler Medien im Straßenverkehr ist ein wichtiger Baustein des Programms. Wir
freuen uns, dass wir mit „Achtung Auto“ unsere Projektvielfalt im
Förderschwerpunkt Unfallprävention maßgeblich erweitern und eine weitere
Altersgruppe mit dem wichtigen Thema Verkehrserziehung erreichen können.“

„Achtung Auto“ richtet sich an Fünft- und Sechstklässler aller Schularten und
ist kostenlos. In dem rund 90-minütigen Programm vermitteln speziell
ausgebildete Moderatoren den Kindern die zentralen Gefahren im Straßenverkehr –
einprägsam, interaktiv und mit jeder Menge Spaß.

Die Schüler lernen in praktischen Übungen, was die Formel Reaktionsweg +
Bremsweg = Anhalteweg bedeutet. Mit Lauf- und Stopp-Spielen erfahren die Kinder,
dass auch sie einen eigenen Anhalteweg haben und nicht abrupt stehen bleiben
können. Durch die Beobachtung und Vermessung des Anhaltewegs eines abbremsenden
Fahrzeugs bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Fahrbahnzuständen, können
sie das zuvor selbst Erlebte aufs Auto übertragen und besser verinnerlichen. In
Selbstversuchen stellen sie fest, wie ablenkend Smartphone und Kopfhörer
tatsächlich sind. Und zum Abschluss können Freiwillige – natürlich angemessen
gesichert – eine Vollbremsung bei 30 km/h als Mitfahrer im Aktionsfahrzeug
erleben und so erfahren, wie wichtig die richtige Sicherung im Auto ist.

Die ADAC Stiftung setzt das Programm „Achtung Auto“ seit 1. Januar 2020 mit
Unterstützung der 18 ADAC Regionalclubs deutschlandweit um. Durchgeführt werden
die rund 6000 Veranstaltungen von 100 speziell geschulten Moderatoren, die mit
den Programmmaterialien direkt an die Schulen kommen.

Pressekontakt:

ADAC Stiftung
Andrea Stehmeyer
Tel.: 089/7676 6757
andrea.stehmeyer@stiftung.adac.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/122834/4492708
OTS: ADAC SE

Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell

SKODA KAMIQ SCOUTLINE: Crossover im Abenteuer-Look

Mladá Boleslav (ots) –

– SKODA KAMIQ als erstes SUV des Herstellers als
SCOUTLINE-Variante verfügbar
– Neue Ausstattungslinie mit markanten Karosserieapplikationen und
Voll-LED-Heckleuchten
– SKODA KAMIQ SCOUTLINE feiert seine Premiere auf dem Genfer
Auto-Salon im März 2020

Erst sportlich, jetzt robust: SKODA ergänzt die Palette seines Crossover-Modells
KAMIQ künftig um eine SCOUTLINE-Version. Nach der Lifestyle-Variante MONTE CARLO
setzt der neue SKODA KAMIQ SCOUTLINE unter anderem auf mattschwarze
Radhausverkleidungen, robuste silberne Karosserieapplikationen, große
Leichtmetallräder mit 17 oder 18 Zoll Durchmesser und Voll-LED-Heckleuchten. Der
Crossover im Abenteuer-Look feiert seine Premiere auf dem Genfer Auto-Salon.

Der SKODA KAMIQ ist das erste SUV der Marke, das als SCOUTLINE-Variante
verfügbar sein wird. Dabei sorgen neben den mattschwarzen Radhausverkleidungen
vor allem zahlreiche silberne Karosserieapplikationen für einen markanten
Auftritt. So verfügt der SKODA KAMIQ SCOUTLINE über einen spezifischen
Frontspoiler mit Unterfahrschutz und einen Heckdiffusor, die ebenso in Silber
gehalten sind wie Seitenschweller, Außenspiegelkappen und Dachreling. Weitere
Highlights setzen die getönten Seiten- und Heckscheiben Sunset im Zusammenspiel
mit den verchromten Fensterrahmen. Die 17-Zoll-Leichtmetallräder Braga und die
optionalen 18-Zoll-Räder Crater sind anthrazit-poliert. Dazu verfügt der KAMIQ
SCOUTLINE serienmäßig über Voll-LED-Heckleuchten und trägt eine spezifische
Modellplakette.

ThermoFlux-Sitze und spezifische Dekorleisten

Im Innenraum wartet der SKODA KAMIQ SCOUTLINE mit großzügigen Platzverhältnissen
und spezifischen Dekorleisten – serienmäßig in Eschenholz-Look oder optional in
gebürstetem Dekor Dark Brushed – sowie Lüftungsdüsen in Chromoptik auf. Die
Pedalauflagen sind in Aluminiumdesign gehalten. Die höhenverstellbaren
Vordersitze verfügen über spezielle SCOUTLINE-Bezüge aus luftdurchlässigem
ThermoFlux-Stoff und der Microfaser Suedia; Lenkrad, Handbremshebel und
Schaltknauf sind mit Leder bezogen. Die LED-Ambientebeleuchtung illuminiert in
Weiß, Rot oder Orange Mittelkonsole, Türablagen, Türgriffe und Fußraum. Außerdem
verfügt der neue KAMIQ SCOUTLINE über LED-Leseleuchten. Auf Wunsch rundet ein
schwarzer Dachhimmel das Interieur ab.

Umfangreiches Farben- und Motorenangebot

Der SKODA KAMIQ SCOUTLINE ist in allen Farben und mit der kompletten
Motorenpalette der Baureihe erhältlich. Diese umfasst drei Benziner, einen
Diesel und den G-TEC* mit Erdgasantrieb (CNG), das Leistungsspektrum reicht von
66 kW (90 PS) bis 110 kW (150 PS)*.

Seine Premiere feiert der neue SKODA KAMIQ SCOUTLINE auf dem Genfer Auto-Salon,
die Markteinführung erfolgt im Juni 2020.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden
bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für
Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles
Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des
Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September
2018 ersetzt der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure)
den bisherigen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind
die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in
vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu
den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter
www.skoda-auto.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu
kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt
sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche
Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig
erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich
nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des
Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen
Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.)
können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und
Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem
individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die
CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

* Verbrauch nach Verordnung (EG) Nr. 715/2007; CO2-Emissionen und CO2-Effizienz
nach Richtlinie 1999/94/EG. Weitere Informationen zum offiziellen
Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer
Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die
CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen
werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand
GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de),
unentgeltlich erhältlich ist.

KAMIQ SCOUTLINE 1,0 G-TEC 66 kW (90 PS)

Die offiziellen Verbrauchs- und Emissionswerte liegen derzeit nicht vor, da das
Typgenehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das Fahrzeug wird noch
nicht zum Verkauf angeboten.

KAMIQ SCOUTLINE 1,5 TSI ACT 110 kW (150 PS)

innerorts 6,3 – 6,2 l/100km, außerorts 4,2 – 4,0 l/100km, kombiniert 4,9 – 4,8
l/100km, CO2-Emissionen kombiniert 113 – 110 g/km, CO2-Effizienzklasse B

KAMIQ SCOUTLINE 1,5 TSI ACT DSG 110 kW (150 PS)

innerorts 6,4 l/100km, außerorts 4,3 l/100km, kombiniert 5,1 – 5,0 l/100km,
CO2-Emissionen kombiniert 116 – 115 g/km, CO2-Effizienzklasse B

Pressekontakt:

Ulrich Bethscheider-Kieser
Leiter Produkt- und Markenkommunikation
Telefon: +49 6150 133 121
E-Mail: ulrich.bethscheider-kieser@skoda-auto.de

Karel Müller
Media Relations
Telefon: +49 6150 133 115
E-Mail: Karel.Mueller@skoda-auto.de

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OTS: Skoda Auto Deutschland GmbH

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Autofahrer tanken wieder billiger / Preisrückgang bei Diesel besonders deutlich / E10 fast so teuer wie konventionelles Super

München (ots) – Autofahrer müssen für Benzin und Diesel weniger als in der
Vorwoche bezahlen. Besonders kräftig verbilligte sich Diesel. Laut aktueller
Auswertung des ADAC sank der Preis für einen Liter angesichts der milden
Temperaturen um 2,9 Cent auf durchschnittlich 1,307 Euro. Ein Liter Super E10
kostet im Bundesmittel derzeit 1,403 Euro, ein Rückgang um 0,4 Cent gegenüber
der Vorwoche. Die mittlere Preisdifferenz zwischen beiden Kraftstoffsorten stieg
dadurch wieder auf 9,6 Cent.

Was zusätzlich auffällt: Super E10 mit seinem höheren Bioanteil ist im
Bundesdurchschnitt nur noch einen halben Cent je Liter billiger als das
konventionelle Super (E5). Die Preisgestaltung ist derzeit allerdings
uneinheitlich. Es gibt sowohl Anbieter, die die Sorten Super E10 und Super mit
der bisherigen 2-Cent-Differenz anbieten, als auch viele Tankstellen mit
identischen Preisen für beide Sorten. In seltenen Fällen ist E10 sogar teurer
als Super.

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, vor dem Tanken die Preise zu vergleichen. Wer
die teilweise erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen
und Tageszeiten nutzt, spart bares Geld und stärkt zudem den Wettbewerb zwischen
den Anbietern. So tankt man nach einer aktuellen Auswertung des ADAC in der
Regel am günstigsten zwischen 18 und 22 Uhr. Unkomplizierte und schnelle Hilfe
bietet die Smartphone-App „ADAC Spritpreise“. Ausführliche Informationen zum
Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter www.adac.de/tanken.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7849/4492807
OTS: ADAC

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ADAC: Mercedes B-Klasse und Erdgasfahrzeuge top / 122 Modelle im Autotest / Bestenliste und Preis-Leistungs-Sieger

München (ots) – Mit einer Gesamtnote von 1,9 macht die Mercedes B-Klasse das
Rennen beim ADAC Autotest 2019. Das Fahrzeug schneidet unter den 122
untersuchten Modellen in allen sieben Testkategorien überdurchschnittlich gut
ab. Beim Preis-Leistungs-Vergleich befinden sich ausschließlich Klein- und
Kompaktfahrzeuge an der Spitze, darunter drei Erdgasfahrzeuge.

Weder bei Karosserie, Innenraum, Komfort, Motor und Fahreigenschaften noch bei
den doppelt gewerteten Kategorien Sicherheit und Umwelt leistet sich der
Testsieger einen Patzer. Hinter der B-Klasse reiht sich eine bunte Mischung von
der Mittelklasselimousine BMW 320d, dem großen SUV Mercedes GLE bis zu Audis
erstem Elektroauto, dem e-tron quattro (jeweils Note 2,0) ein. Das sind zwar
eher teure Fahrzeuge, doch auch preiswertere wie VW Golf TGI, Opel Insignia
Sports Tourer (jeweils Gesamtnote 2,1), Ford Focus Turnier, Skoda Scala und
Toyota Corolla (jeweils Note 2,2) haben im ADAC Autotest gut abgeschnitten und
sind daher sehr empfehlenswerte Fahrzeuge.

Beim Preis-Leistungs-Vergleich landet der VW Polo TGI mit Erdgasantrieb an der
Spitze (Note 1,8), gefolgt vom Skoda Fabia TSI (Benziner) und dem VW Golf TGI
Blue Motion (Erdgas). Diese Fahrzeuge erreichen die beste Quote aus der Note
Autotest (technische Eigenschaften) und der Note Autokosten (Anschaffungs- und
Unterhaltskosten). Dass speziell kleinere Fahrzeuge hier top sind, liegt zum
einen natürlich an den niedrigeren Kosten. Zum anderen aber auch daran, dass sie
wenig technische Schwächen zeigen.

Ein hoher Kaufpreis führt jedoch nicht automatisch zur Abwertung: So landen der
BMW i3 (38.000 Euro) und das Tesla Modell 3 (45.770 Euro in der Basisversion)
mit den Noten 2,2 bzw. 2,3 im vorderen Mittelfeld. Verantwortlich dafür sind
neben der fortschrittlichen Technik die niedrigen Betriebs-, Werkstatt- und
Wartungskosten von Elektrofahrzeugen.

Die Liste der Besten Fahrzeuge sowie einen Preis-Leistungsvergleich finden Sie
unter www.adac.de.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

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OTS: ADAC

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Heizen mit Gas war 2019 acht Prozent teurer als im Vorjahr

München (ots) –

– Im Vergleich zum Hitzerekordjahr 2018 leichter Anstieg des
Heizbedarfs
– Verbraucher mit Ölheizung zahlten dank niedrigerer Preise nur
1,7 Prozent mehr
– Ab 2021 zusätzliche Belastung für Gas- und Heizölkunden durch
Klimapaket

Obwohl 2019 ein vergleichsweise mildes Jahr war, mussten Verbraucher im
Vergleich zum Hitzerekordjahr 2018 wieder etwas mehr heizen. Dadurch stiegen die
Kosten für Haushalte mit Gasheizung gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Prozent. Neben
den kühleren Frühlingsmonaten im Jahr 2019 sind vor allem die höheren Gaspreise
Grund für den Kostenanstieg. Gas war im Jahresmittel rund sechs Prozent teurer
als im Vorjahr.*

Heizölkunden wurden durch den gestiegenen Heizbedarf weniger stark belastet.
Ihre Ölrechnung fiel lediglich 1,7 Prozent höher aus als 2018. Dafür ist der
gesunkene (Heiz-)Ölpreis verantwortlich. 2019 zahlten Verbraucher für Heizöl im
Schnitt 4,1 Prozent weniger als noch 2018.

Für eine Musterfamilie, die ihr Reihenhaus mit Gas heizt, bedeutet das in
absoluten Werten eine Steigerung von 1.129 Euro auf 1.223 Euro pro Jahr.
Derselbe Haushalt mit Ölheizung musste 1.309 statt 1.288 Euro zahlen. Trotz der
größeren Kostensteigerung bei Gas zahlten Heizölkunden also mehr.

Höhere Heizkosten für Verbraucher aufgrund des Klimapakets

Unabhängig von der Strenge zukünftiger Winter kommen mit dem beschlossenen
Klimapaket der Bundesregierung ab 2021 zusätzliche Kosten auf Verbraucher zu.
Bei dem veranschlagten Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 zahlen Gaskunden mit
einem Verbrauch von 20.000 kWh 119 Euro mehr im Jahr, Heizölkunden sogar 158
Euro.

„Weil für Heizöl höhere Emissionen als für Gas veranschlagt werden, kommen auf
Verbraucher mit Ölheizung höhere zusätzliche Kosten zu“, sagt Lasse Schmid,
Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Bei 20.000 kWh Verbrauch müssen Haushalte
mit Gasheizung knapp 120 Euro Mehrkosten pro Jahr einplanen, Ölkunden werden mit
fast 160 Euro zusätzlich belastet.“

Bis 2025 soll der CO2 Preis auf 55 Euro pro Tonne erhöht werden. Entsprechend
würde die Mehrbelastung eines Musterhaushalts mit Gasheizung pro Jahr auf 262
Euro steigen, mit Ölheizung auf 347 Euro.

Anbieterwettbewerb senkt Gaspreis – Gesamtersparnis von 170 Mio. Euro im Jahr

Die Tarife der Alternativanbieter unterschreiten die allgemeine Preisentwicklung
deutlich. Der intensive Wettbewerb unter den Anbietern führt zu sinkenden
Gaspreisen. So sparten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 170 Mio.
Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des
Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste
(WIK).**

Verbraucher, die Fragen zu ihrem Gastarif haben, erhalten bei den
CHECK24-Energieexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per
Telefon oder E-Mail. Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene
Energieverträge sehen und verwalten Kunden im Haushaltscenter.

*Berechnung des Heizbedarfs auf Basis der Gradtage des Deutschen Wetterdienstes
und eines Musterhaushalts mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im
Referenzjahr 2011. **Die vollständige Studie der WIK-Consult mit weiteren
Ergebnissen unter: https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden
sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über
300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr
als 300 Banken, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über
5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als
150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700
Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der
CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen
die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine
Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich
CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien
für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles
for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz,
die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings,
Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und
Kundenservice.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47
1170, daniel.friedheim@check24.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73164/4489820
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Ausgerechnet daheim / Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen

Berlin (ots) – In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen
sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin
denkt – sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und
Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht
entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis
zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich
genutzten Arbeitszimmer.

Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der
frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch
auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den
Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden
betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit
Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen
eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das
Urteil ergab.

Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in
Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr
übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das
Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte
sich schwer. Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung.
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich
der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine
Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der
vertraglich ausgeschlossen gewesen sei.

Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar harmlose Tätigkeit
des Rosenschneidens im eigenen Garten folgte. Ein Mann stach sich dabei an einem
Dorn in den Finger und zog sich eine Blutvergiftung zu. Es folgte ein
Leidensweg, in dessen Verlauf erst der Finger teilweise amputiert werden musste
und der Mann am Ende sogar starb. Die Witwe forderte von einer Versicherung
15.000 Euro, weil es sich um einen (wenn auch verzögerten) Unfalltod gehandelt
habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 12/13) verpflichtete
die widerstrebende Versicherung zur Zahlung. Es handle sich hier nicht um einen
Tod nach einem rein körperinneren Vorgang, der leistungsfrei geblieben wäre.

Wenn Berufstätige im Auftrag ihres Arbeitgebers unterwegs sind bzw. sich auf dem
Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause befinden, unterliegen sie einem
besonderen Versicherungsschutz. Die Berufsgenossenschaft kommt für die
Behandlung auf. Doch der Zusammenhang zur Berufssphäre muss gegeben sein. Bei
einer Bedienung, die aus der Gastwirtschaft, kurz nach Hause gefahren war, um
ihre Ersatzschlüssel zu holen, lag das nicht vor. Statt einen Schlüsseldienst zu
rufen, der ihr Zugang zur Wohnung verschafft hätte, versuchte sie, über ein
angelehntes Fenster einzusteigen – und zog sich einen schweren Bruch zu. Das
Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen L 3 U 3922/15) sah hier
keinen Arbeitsunfall. Mit ihrem eigenmächtigen, riskanten Vorgehen habe die Frau
die Sphäre des Beruflichen verlassen.

Kann es auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses zu einem Wegeunfall
kommen – dann nämlich, wenn betrieblich genutzte Räume innerhalb einer Immobilie
liegen? Das ist durchaus möglich, aber nicht immer gegeben. Eine Frau brach sich
ein Bein, als sie aus dem privaten Bereich im Obergeschoss auf einer Treppe zu
einem Büroraum im Erdgeschoss unterwegs war und stürzte. Das Sozialgericht
Karlsruhe (Aktenzeichen S 4 U 675/10) wollte jedoch keinen Unfall auf einem
„Betriebsweg“ erkennen, denn der beginne gemeinhin mit dem Beschreiten der
Außentüre, also dem eindeutigen Verlassen des häuslichen Bereichs.

Wann ein solcher Fall des „innerhäuslichen“ Arbeitsunfalles gegeben sein könnte,
das entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 28/17) beispielhaft
nach dem Treppensturz einer Frau, die nach vertraglicher Vereinbarung mit ihrem
Arbeitgeber nahezu vollständig im Home-Office tätig war. Als sie ein
Telefongespräch mit dem Geschäftsführer der Firma führen sollte, rutschte sie
auf der Treppe aus und stürzte. Laptop und Arbeitsmaterial trug sie in diesem
Moment bei sich. Der ganz konkrete, gut fassbare betriebliche Zusammenhang mit
dem Sturz überzeugte die Richter, von einem Wegeunfall auszugehen.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4489861
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

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Münchener Verein: Neue Wohngebäudeversicherung

München (ots) – Die Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG bietet seit 1.
Januar 2020 eine neue WohngebäudeVersicherung in zwei Tarifen an. Insbesondere
junge oder kernsanierte Häuser können jetzt günstig versichert werden.
Inkludiert sind auch die Kosten für die Ortung von Leckagen, beispielsweise an
Rohren. Darüber hinaus leistet die Versicherung zudem bei grober Fahrlässigkeit,
im Tarif Premium bis zur Höhe der Versicherungssumme.

„Höherer Schutz und in vielen Fällen ein günstigerer Beitrag: Mit diesem Ziel
ist unsere neue WohngebäudeVersicherung an den Start gegangen“, betont Dr.
Martin Zsohar, COO der Münchener Verein Versicherungsgruppe und verantwortlich
für die Allgemeine Versicherung. „Bei den drei wichtigsten Schadensszenarien für
Wohngebäude, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, erhalten unsere Kunden
im Schadensfall sofort finanzielle Hilfe. Im schlimmsten Fall ist der komplette
Wiederaufbau des Gebäudes zum Neupreis gesichert.“

Bei einer Leckageortung sind in den beiden Tarifen Komfort und Premium die
Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert. Neu ist, dass bei einem
nicht ersatzpflichtigen Leckageschaden in beiden Tarifen bis zu 1.000 Euro
bezahlt werden. Im Tarif Komfort der neuen WohngebäudeVersicherung sind
beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag, die Kosten zur
Beseitigung umgestürzter Bäume oder die Rückreisekosten aus dem Urlaub
abgesichert. Der Tarif Premium umfasst unter anderem auch die Kosten für die
Beseitigung von Graffitischäden am Haus, Reparatur von Bruchschäden an Gasrohren
sowie für das Wiederbepflanzen nach Feuer- und Sturmschäden. Wenn der
Rauchmelder nicht auslöst oder sogar fehlt, wird in beiden Tarifen trotzdem
geleistet.

Neu ist ein gestaffelter Nachlass für Neubauten, der mit steigendem Gebäudealter
sinkt. Neue Gebäude erhalten im ersten Bezugsjahr einen Nachlass von 60 Prozent.
Dieser reduziert sich in den ersten zehn Jahren um drei Prozent und danach um
zwei Prozent bis zum Alter des Wohngebäudes von 25 Jahren. Darüber hinaus wendet
der Münchener Verein auch die neue Tarifzoneneinteilung des Gesamtverbands der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. Der Vorteil im neuen Tarif ist eine
risikogerechtere Einteilung, beispielsweise bei Brandschäden von zwei auf drei
Zonen.

Bei jungen und sanierten Häusern wird der Beitrag zum Teil deutlich günstiger:
Für ein 1991 in der Bauartklasse 2 in Eching am Ammersee gebautes und 2016
zuletzt saniertes Mehrfamilienhaus mit einer Versicherungssumme 2020 von 774.400
Euro zahlt der Kunde im Tarif Premium pro Jahr brutto 472,71 Euro. Mit dem alten
Beitrag müsste der Versicherte rund 300 Euro mehr bezahlen. Sämtliche bestehende
Bestandsverträge können umgestellt werden.

„Ab Februar 2020 können sich unsere Kunden mithilfe modernster Technologie den
exakten Wert ihres Hauses kostenfrei berechnen lassen“, erläutert Dr. Zsohar.
„Die Versicherten erhalten einen umfassenden Gebäudereport und vermeiden eine
Unterversicherung. Eine wertvolle Ergänzung zu unserer neuen
WohngebäudeVersicherung ist auch die ElementarVersicherung des Münchener Verein,
die finanzielle Schäden durch Starkregen, Erdrutsch, Überschwemmung, Lawinen und
Schneedruck abdeckt.“

Pressekontakt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe
Zentrale Unternehmenskoordination und Presse
Johannes Schuster M. A.
Pettenkoferstr. 19
80336 München
Tel: 089/51 52 1154
Fax: 089/51 52 3154
schuster.johannes@muenchener-verein.de
www.muenchener-verein.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60945/4491162
OTS: Münchener Verein Versicherungsgruppe

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Preisgekröntes Heizkörperventilationssystem SpeedComfort ab sofort in Deutschland und Österreich erhältlich

Biederitz (ots) – Intelligente Heizkörperventilatoren optimieren die
Wärmeverteilung, reduzieren CO2-Emissionen, Energieverbrauch und Heizkosten und
erzeugen somit bis zu 22% Energieersparnis

Green Choice Award, Innovation Award, Greenest Idea – das sind nur einige der
Auszeichnungen, die das innovative Heizkörperventilationssystem SpeedComfort für
sich beanspruchen kann. Es ist das Ergebnis jahrelanger Forschung, mit dem Ziel,
mehr Leistung aus bestehenden Heizungssystemen zu gewinnen und gleichzeitig den
Energieverbrauch zu senken. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um
moderne oder betagtere Heizkörper handelt. SpeedComfort ist mit den meisten
Modellen kompatibel, arbeitet effektiv, leise und unauffällig.

Die Funktionsweise ist überraschend simpel: SpeedComfort erzeugt Konvektion, um
die Wärme besser im Raum zu verteilen. Zu diesem Zweck wird das nachhaltige
Ventilationssystem mittels integrierter Magnete an der Unterseite der Heizung
platziert. Drei speziell entwickelte Axiallüfter saugen die kalte Luft an und
beschleunigen sie durch die erhitzten Heizkörperpaneele. Dadurch wird dem
aufgeheizten Wasser in den Heizkörpern mehr Wärme entzogen. Dies erhöht die
Leistung, reduziert den Temperaturverlust und sorgt für eine optimale
Wärmedistribution. Die Steuerung übernimmt ein intelligenter Sensor.

Reduziert Kosten und CO2-Emissionen

Umfangreiche Tests und Kundenuntersuchungen(1) belegen, dass sich die
Wärmeverteilung mit SpeedComfort verbessert und die Temperatur in der unteren
Ebene um durchschnittlich 1,2 °C steigt. Bei einem 1000W-Heizsystem wird eine
Leistung erreicht, die 1150 bis 1200 W entspricht. Die Wärmeleistung bestehender
Heizkörper wird um bis zu 19.4% erhöht, während die Heizkosten um bis zu 22%
sinken. Die zusätzlichen entstehenden Stromkosten betragen hingegen bei einem
großen Raum mit 6 SpeedComforts weniger als 1 Euro. SpeedComfort spart bares
Geld und was noch wichtiger ist: Es reduziert CO2-Emissionen. Nicht umsonst
wurde das smarte Heizkörperventilationssystem von renommierten
Nachhaltigkeitsorganisationen und Energieversorgern mehrfach ausgezeichnet.

Um eine maximale Kompatibilität zu gewährleisten, wurden unterschiedliche
SpeedComfort-Modelle entwickelt: Basic eignet sich für Standardheizungen,
während Narrow auf schmale Heizkörper zugeschnitten ist. Ergänzend dazu bietet
SpeedComfort passende Lösungen für Flachheizkörper und Konvektoren.

Alle Vorteile auf einen Blick

– Erhöht die Wärmeleistung bestehender Heizkörper um bis zu 19.4%
– Heizt den Raum doppelt so schnell auf
– Bessere Wärmeverteilung im Raum
– Spart bis zu 22% Heizkosten
– Simple Installation mittels Magnetsystem
– Minimaler Stromverbrauch: 0,54Wh pro Einheit und Jahr

SpeedComfort wurde in den Niederlanden entwickelt und erfreut sich dort bereits
seit drei Jahren größter Beliebtheit. Ab sofort können auch Kunden in
Deutschland und Österreich von den Vorteilen des smarten
Heizkörperventilationssystems profitieren.

Die Heizungsventilatoren von SpeedComfort sind ab sofort im Handel und unter
www.amazon.de und https://speedcomfort.de/ für eine unverbindliche
Preisempfehlung ab 64,99 EUR in Deutschland und Österreich erhältlich. Zur
Auswahl stehen die Linien Basic, Narrow, Konvektor und Flachheizkörper, jeweils
als Mono, Duo und Triple Set.

(1) Quelle: JOA Projects B.V. (2019): Test report SpeedComfort

Über SpeedComfort

Nach dem Gewinn der nationalen, niederländischen TV-Show „Greenest Idea of the
Netherlands“ begann SpeedComfort seine Reise und verwandelte eine einfache Idee
in ein intelligentes, aber einfaches Produkt. Die Niederländer nahmen die
Innovation schnell an und im Winter 2019 wurde der 100.000ste SpeedComfort
verkauft. Nach diesem niederländischen Erfolg betritt SpeedComfort den Markt in
Großbritannien, Deutschland und Österreich.

SpeedComfort wurde von Pieter van der Ploeg gegründet, einem
Nachhaltigkeitsveteran mit der Mission, SpeedComfort als Standardlösung für alle
(gasgetriebenen) Haushalte zu etablieren und somit einige Milliarden Kilogramm
CO2-Emissionen pro Jahr einzusparen.

Mit der wachsenden Popularität und Größe von SpeedComfort, trat Roger van der
Spek Anfang 2019 der Organisation bei, um SpeedComfort international aufzubauen.
Der Fokus seiner Expansionspläne liegt auf Deutschland und Österreich, gefolgt
von Frankreich. Für Großbritannien verstärkt Roland Glancy seit Sommer 2019 das
Unternehmen.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

behle & partner GmbH & Co. KG
Sarah Gätcke/ Jean Marc Behle
Carl-Jordan-Straße 16
83059 Kolbermoor
speedcomfort@behle-partner.de
Tel.: +49 8031 391 16 03/ 07

SpeedComfort B.V.
Roger van der Spek
Königsborner Straße 26a
39175 Biederitz
roger@speedcomfort.com
Tel.: +31 6 44 33 34 03

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140336/4491240
OTS: Speedcomfort

Original-Content von: Speedcomfort, übermittelt durch news aktuell

GRÜNBAU BERLIN: Know-how für eine grüne Stadt

Berlin (ots) – GRÜNBAU BERLIN: Fachmesse und Branchenplattform – Zukunftsthemen
Stadtentwicklung und grüne Infrastruktur im Fokus – vom 18. bis 21. Februar im
Rahmen der bautec in Berlin

Welchen Beitrag leistet eine durchdachte und zielgerichtete Außenraumplanung zur
Stadtentwicklung? Was macht attraktive Wohnquartiere heute und in der Zukunft
aus? Welche Chancen und Möglichkeiten bietet urbaner Spiel- und Freizeitraum?
Und wie wirkt sich der Klimawandel auf die Stadt aus? Die GRÜNBAU BERLIN, die
vom 18. bis 21. Februar im Rahmen der bautec in Berlin stattfindet, widmet sich
unter dem Motto „Außenräume gestalten, bauen und pflegen“ den Zukunftsthemen
Stadtentwicklung und grüne Infrastruktur. Bereits zum siebten Mal finden in
Berlin alle Akteure für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zusammen.

Die GRÜNBAU BERLIN bietet als Fachmesse und Branchenplattform Herstellern,
Dienstleistern und Händlern die Möglichkeit, der Wohnungs- und Bauwirtschaft
ihre Ideen und Produkte vorzustellen. In Halle 2.2 der bautec präsentieren
Aussteller aus allen Bereichen des Garten-, Landschafts-, Spiel- und
Sportplatzbaus ihre Produkte und Services. Das Portfolio der Hersteller,
Dienstleister und Händler reicht von Baustoffen über Dach- und Gebäudebegrünung
bis hin zu Sport- und Freizeitanlagen. Als neue Aussteller mit dabei sind Kaiser
& Kühne Freizeitgeräte GmbH, smb Seilspielgeräte GmbH Berlin in Hoppegarten,
Sträb GmbH & Co. KG. und VOLFI Volker Fischer GmbH. Auch das portugiesische
Unternehmen Bragmaia feiert 2020 seine Premiere auf der GRÜNBAU BERLIN.
Ebenfalls vertreten sind unter anderem die Berliner Seilfabrik GmbH & Co.,
FreeGym GmbH, Tepro Kunststoff-Recycling GmbH & Co. KG und die
SIK-Holzgestaltungs GmbH.

Neben der Ausstellung überzeugt die siebte GRÜNBAU BERLIN im Rahmenprogramm mit
prominent besetzten Foren: SPIELRAUM:TALKS (18.2.), GRÜNBAU:TALKS (19.2.),
Zukunft Stadt@GRÜNBAU BERLIN (20.2.) und SPIELPLATZ PRAXIS:TALKS (21.1.) sowie
das BuGG-Symposium Gebäudegrün (18.2.).

SPIELRAUM:TALKS am 18. Februar

Die SPIELRAUM:TALKS eröffnen am Dienstag das Vortragsprogramm im GRÜNBAU BERLIN
Forum in Halle 2.2. Unter der Überschrift „Freiräume in der Stadt – eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ diskutieren Experten die Chancen und
Möglichkeiten kinderfreundlicher Quartiers- und Stadtentwicklung. So zeigen u.a.
die Sportpiraten Flensburg, wie ein privater Skatepark zum Motor für
kinderfreundliche Stadtentwicklung und kommunale Bewegungsförderung wird. Die
Vielseitigkeit bespielbarer öffentlicher Plätze stellt Antje Backhaus von gruppe
F Landschaftsarchitekten anhand von drei Beispielen vor. Und mit dem
bespielbaren Schriftzuge ‚Salierplatz‘ in Düsseldorf-Oberkassel beweist Henrike
Scriverius von Reinders LandschaftsArchitekten bdla, wie hervorragend sich
Buchstaben bespielen lassen. Kooperationspartner ist das Deutsche
Kinderhilfswerk, Medienpartner ist die Fachzeitschrift Playground@Landscape.

GRÜNBAU:TALKS am 19. Februar

„Grün, resilient, nachhaltig“ lautet das Leitthema der GRÜNBAU:TALKS, die am
Messe-Mittwoch im GRÜNBAU BERLIN Forum stattfinden. Erwartet werden Vertreter
renommierter Institutionen: Marco Schmidt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR) und dem TU Berlin New Building Lab diskutiert die
Notwendigkeit von Gebäudebegrünung und energieeffizienter Gebäudekühlung in
Zeiten des Klimawandels. Um die Bedeutung von Regenwasser für die Zukunft geht
es im Vortrag von Dr. Darla Nickel, Leiterin der Berliner Regenwasseragentur.
Axel Klapka, k1Landschaftsarchitekten, stellt die Regenwasserbewirtschaftung im
urbanen Kontext als eine Aufgabe für Landschaftsarchitekten vor. Und Dr. Hanna
Bornholdt vom Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Behörde für Umwelt
und Energie, Hamburg spricht über die Erfahrungen der Stadt Hamburg bei
Gründachstrategie und Fassadenbegrünung. Im Anschluss findet eine abschließende
Podiumsdiskussion mit allen Referenten statt. Mechthild Klett von Stadt+Grün und
Christian Münter von Neue Landschaft moderieren und laden das Plenum zur
Fragerunde ein. Kooperationspartner ist die Stiftung DIE GRÜNE STADT,
Medienpartner sind die Fachzeitschriften NEUE LANDSCHAFT und Stadt+Grün.

Zukunft Stadt@GRÜNBAU BERLIN am 20. Februar

Konzepte für die Stadt von (über)morgen stehen bei Zukunft Stadt@GRÜNBAU BERLIN
am Messe-Donnerstag im Mittelpunkt. Julian Petrin von urbanista stellt das
offene Stadtlabor „Nexthamburg“ und das Projekt „Stadt von Übermorgen“ vor.
Diese beiden Projekte bieten urbanista einen Rahmen, sich intensiv mit der
Zukunft von Städten auseinanderzusetzen und Szenarien zu entwickeln, wie mit den
Aufgaben und Herausforderungen der Zukunft umgegangen werden kann. Die Folgen
des Klimawandels hat auch Berlin in den vergangenen Jahren immer öfter zu spüren
bekommen. Nicht nur einmal standen die U-Bahnhöfe bei Starkregen unter Wasser
und der ÖPNV kam zum Erliegen. Zukunftsfähige Konzepte sind mehr denn je
gefragt. Dirk Christiansen von bgmr Landschaftsarchitekten stellt das Konzept
für das Schumacherquartier in Berlin-Tegel vor, das auf der Idee der
„Schwammstadt“ basiert. Die Idee dahinter: Eine Stadt, die Regenwasser aufsaugt
wie ein Schwamm und wieder abgibt, wenn Wasser benötigt wird. Wie sich die
Ansprüche an die Gestaltung von urbanen Freiräumen geändert haben und künftig
weiter ändern müssen und wie es gelingt, resiliente Parklandschaften zu
gestalten, darüber referiert Irene Lohaus von Lohaus Carl Köhlmos
Landschaftsarchitekten aus Hannover. Medienpartner ist die Fachzeitschrift
Garten + Landschaft und der Callwey Verlag.

SPIELPLATZ PRAXIS:TALKS am 21. Februar

Am Messe-Freitag geht es im GRÜNBAU BERLIN Forum in Halle 2.2. um Chancen und
Herausforderungen für Praktiker. Im Rahmen der SPIELPLATZ PRAXIS:TALKS berichten
Experten praxisnah und kompetent über veränderte Beschaffungsregeln, neue
Fördermöglichkeiten und geben Tipps für die tägliche Arbeit. Sie zeigen
Aufwände, Erleichterungen und Lösungen auf und bieten so den am
Spielplatzprojekt beteiligten Fachleuten aus Verwaltung und öffentlicher
Beschaffung, sowie Planern und Produzenten konkrete Tipps und Hilfestellungen
für die tägliche Arbeit. Beispiele aus der Praxis runden die Veranstaltung ab:
Die Berliner Seilfabrik GmbH & Co., die SIK-Holzgestaltungs GmbH sowie die smb
Seilspielgeräte GmbH Berlin präsentieren realisierte Spielplatzprojekte.
Kooperationspartner ist konzept:holz.

Das detaillierte Programm ist online zu finden unter www.gruenbau-berlin.de. Die
Anmeldungen zu allen Foren der GRÜNBAU BERLIN ist online möglich über das
Registrierungsformular der bautec oder per Email an gruenbau@messe-berlin.de.

Akkreditieren Sie sich für die bautec 2020 ab sofort online unter
www.bautec.com/Presse/Akkreditierung.

Informationen zum Rahmenprogramm der bautec 2020 sind online unter
www.bautec.com/events zu finden. Das Programm wird laufend aktualisiert.

Weitere Informationen zur bautec stehen online unter www.bautec.com zur
Verfügung.

Presseinformationen und druckfähige Pressefotos finden Sie online unter
www.bautec.com/Presse.

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Über die bautec:

Die internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik wird von der Messe
Berlin organisiert und findet im zweijährigen Turnus statt. Zum
Alleinstellungsmerkmal der bautec gehört, dass sie das Gebäude vom Keller bis
zum Dach und seine Infrastruktur ganzheitlich betrachtet. Ergänzt wird das
Angebot der bautec mit der GRÜNBAU BERLIN und up#Berlin.

Pressekontakt:

Pressekontakt bautec
Mirjam Priemer
Junior PR Managerin
T: +49 30 3038-2268
mirjam.priemer@messe-berlin.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6600/4491997
OTS: Messe Berlin GmbH

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Zehn Standpunkte zur Mobilitätswende: von der Vision zur Realität

Frankfurt am Main (ots) – Eine BearingPoint-Umfrage zur Zukunft der Mobilität
zeigt: Obwohl sich viele Verbraucher die Mobilitätswende zugunsten von
Nachhaltigkeit und Effizienz wünschen, fehlt noch der Glaube an die
Umsetzbarkeit von Elektromobilität, autonomen Fahrzeugen und Mobilität als
Dienstleistung. Die Experten der Unternehmensberatung erläutern in zehn
Standpunkten, wie die Mobilität der Zukunft zur Realität werden kann.
Automotive-Experte Dr. Stefan Penthin: „Technischer Fortschritt und Anreize
durch die Politik sind das Fundament für eine erfolgreiche Mobilitätswende.“

Viele Menschen in Deutschland wünschen sich neue und innovative Formen der
Mobilität, glauben allerdings bisher kaum an die Umsetzbarkeit. Das ist das
Ergebnis einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag der Management- und
Technologieberatung BearingPoint zur Mobilität im Jahr 2045, die sowohl den
Waren- als auch den Personenverkehr umfasst. [Für Detailergebnisse siehe
Infografik].

Dr. Stefan Penthin, globaler Leiter Automotive bei BearingPoint: „Wir sind
inzwischen technisch soweit, ein neues Zeitalter der Mobilität einzuläuten. Da
jedoch in der heutigen Welt Mobilität wesentlich komplexer und vernetzter ist
als zur Zeit des Übergangs von der Pferdekutsche zum Automobil, ist auch deren
Umsetzung wesentlich umfassender. Allerdings wird daran kein Weg vorbeiführen.
Allein schon Bevölkerungswachstum und Umweltauswirkungen machen eine
Mobilitätswende notwendig. Der Verkehrssektor unterliegt außerdem verbindlichen
Klimaschutzzielen. Davon abgesehen, bietet die Mobilitätswende aber auch riesige
Chancen und völlig neue Geschäftsfelder für die Automobilindustrie.“

Doch was muss konkret geschehen, damit die Vision zur Realität wird? Die
BearingPoint-Experten haben hierzu zehn Standpunkte aufgestellt:

1. Technischer Fortschritt als Grundlage

Jede noch so schöne Vision kann nur Realität werden, wenn die richtigen
Voraussetzungen geschaffen sind. Hier kommt es vor allem auf den technischen
Fortschritt an. Neue Antriebsformen, der Netzausbau und massentaugliche
Technologien werden darüber entscheiden, wie die Mobilität der Zukunft aussieht.
Dies gilt insbesondere auch für die Frage nach dem richtigen Energiespeicher.
Erneuerbarer Strom ist dabei der Schlüssel für das zukünftige Zusammenwirken von
Energie und Mobilität. Denn moderne Fahrzeugantriebe (Batterie und
Brennstoffzelle) und Kraftstoffe (elektrische Energie und Wasserstoff) sind auf
erneuerbaren Strom angewiesen, um eine gute Umweltbilanz zu erzielen.

2. Anreize und Verbote:

Die Politik muss den Takt vorgeben Die Politik spielt eine entscheidende Rolle
für die Mobilitätswende, technische Innovationen allein reichen nicht aus.
Anreize für Verbraucher, um auf neue Verkehrsmittel umzusteigen, sind
unabdingbar. Und auch Verbote müssen manchmal sein, um zum Beispiel
Verbrennungsmotoren endgültig aus den Städten zu verbannen. Freie öffentliche
Verkehrsmittel für alle, ein Zulassungsverbot für Verbrennungsmotoren in der
Zukunft oder eine drastische CO2-Besteuerung sind Möglichkeiten, die teilweise
bereits in einzelnen Ländern diskutiert werden. Zudem liegt es an der
Stadtplanung, zu definieren, wie viel Raum dem privaten PKW gegeben wird. Über
die Fußgängerzone hinaus wäre es denkbar, dass komplette Innenstädte für den
Autoverkehr geschlossen werden oder auch ganze Stadtteile oder Städte autofrei
konzipiert werden.

3. Ängste nehmen durch Aufklärung und Transparenz

Neue Mobilitätsformen faszinieren, machen vielen Verbrauchern aber auch Angst.
Sind autonome Autos wirklich sicher? Bin ich auch ohne eigenes Auto immer mobil?
Und was weiß eine Paketdrohne über mich? Nur mit Aufklärung und maximaler
Transparenz durch Industrie und Politik können Skepsis und Unwissen in der
Bevölkerung abgebaut werden.

4. Eine neue Ära im Warenverkehr einläuten

Immer mehr Menschen, die immer mehr Waren versenden und erhalten: Der steigende
Warenverkehr kann nur durch zeit- und ortsunabhängige Zustellungen gestemmt
werden. Der Einsatz von Paketdrohnen und der Ausbau von Packstationen, statt
immer mehr Lieferverkehr durch Kleintransporter, sind dafür entscheidende
Voraussetzungen. Die derzeitige Entwicklung, dass Warenlieferungen auch durch
private Fahrer zugestellt werden, bewirkt aktuell eher das Gegenteil und führt
zu einem höheren Lieferverkehrsaufkommen.

5. Autonome Fahrzeuge als „Gamechanger“ etablieren

Autonome Verkehrsmittel machen Menschen mobil, die heute noch auf Dritte
angewiesen sind: Kinder, Senioren, Behinderte oder Menschen ohne Führerschein.
Zudem machen autonome Fahrzeuge den Verkehr insgesamt effizienter. Teilautonomes
Fahren und immer mehr Funktionalitäten in den aktuellen Fahrzeugmodellen geben
bereits Einblicke in die technischen Möglichkeiten. Um autonomes Fahren
vollständig zu etablieren, müssen jedoch neben der Technologie auch die
rechtlich-ethische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Jetzt gilt es, die
Weichen zu stellen und Verbraucher für die Technologie zu sensibilisieren. Denn
die Zukunft des Verkehrs ist autonom.

6. Flugtaxis und Hyper Loop: Innovationen bestimmen die Zukunft

Erste autonom fahrende Busse sind längst noch nicht das Ende der Fahnenstange.
Gänzlich neue Verkehrsmittel wie Flugtaxis oder Hochgeschwindigkeitssysteme
(bspw. Hyper Loop) werden unsere Vorstellung von Fortbewegung nochmals
revolutionieren. Offenheit und Neugier für Innovationen sind der Schlüssel, um
Vorbehalte abzubauen.

7. Neues Selbstverständnis: Schluss mit Besitz!

Zukünftig müssen wenige kleine, autonome Fahrzeuge immer mehr Menschen
transportieren, um die Verkehrslast – vor allem in den Städten – weiterhin
tragen zu können. Dazu muss Shared Mobility endgültig massentauglich werden und
das eigene Auto den Rang als Statussymbol verlieren. Das geht nur, indem die
Autohersteller bzw. Autoverleiher attraktive Angebote bereitstellen, die den
Verbrauchern so viele Vorteile bieten, dass das eigene Auto obsolet wird.

8. Energie und Verkehr zusammen denken

Je mehr wir über zukünftige Mobilität nachdenken, umso engmaschiger wird das
Netz, das sich zwischen Verkehr, Energiewirtschaft, Telekommunikation,
Stadtplanung und noch vielen weiteren Aspekten ergibt. Die Integration dieses
Flickenteppichs zu einem funktionierenden Gesamtkonstrukt zwingt viele
Beteiligte an einen Tisch. Mobilität wird somit Teil eines integrierten
Mobilitäts- und Energiesystems. Deutschlands Energiewende begünstigt und
unterstützt die Mobilitätswende und umgekehrt.

9. Alles ist vernetzt

Zukünftig werden fast alle Verkehrsmittel miteinander interagieren. Das gilt für
die Fortbewegung auf der Straße, der Schiene, dem Wasser und in der Luft.
Integration und Vernetzung sind vor allem für den Endnutzer der entscheidende
Vorteil, für den es sich lohnt, umzusteigen. Gütertransporte hingegen müssen
zukünftig vermehrt auf die Schiene und das Wasser gebracht werden, um den
Straßenverkehr zu entlasten und den Individual- und öffentlichen
Personennahverkehr attraktiver zu machen.

10. Standort Deutschland: Auch in Zukunft Vorreiter bleiben

Die Mobilitätsbranche ist für Deutschland nicht nur von großer wirtschaftlicher
Bedeutung, sie macht auch unser Image als international anerkannten Standort
aus. Der Umstieg auf neue Mobilitätsformen muss daran nichts ändern. Im
Gegenteil: Eine leistungsfähige Infrastruktur und ein flächendeckendes Netz an
Mobilitätssystemen macht Deutschland auch in Zukunft zum Spitzenreiter der
Branche.

„Die Mobilitätswende bedeutet einen gesamtwirtschaftlichen und politischen
Kraftakt. Das Land, das sie als erstes hinbekommt, wird einen enormen
Standortvorteil mit vielen positiven Domino-Effekten für die gesamte Wirtschaft
erlangen. Zusätzlich wird eine gelungene Mobilitätswende einen großen Zuwachs an
Lebensqualität für die Bevölkerung mit sich bringen“, so Matthias Loebich,
globaler Leiter Markets bei BearingPoint.

Die Infografik anbei ist für redaktionelle Zwecke frei verwendbar, wir bitten um
Quellennachweis: BearingPoint

Über BearingPoint

BearingPoint ist eine unabhängige Management- und Technologieberatung mit
europäischen Wurzeln und globaler Reichweite. Das Unternehmen agiert in drei
Geschäftsbereichen: Der erste Bereich umfasst das klassische Beratungsgeschäft;
Business Services als zweiter Bereich bietet Kunden IP-basierte Managed Services
über SaaS hinaus; im dritten Bereich stellt BearingPoint Software-Lösungen für
eine erfolgreiche digitale Transformation, Advanced Analytics und regulatorische
Anforderungen bereit und entwickelt gemeinsam mit Kunden und Partnern neue,
innovative Geschäftsmodelle.

Zu BearingPoints Kunden gehören viele der weltweit führenden Unternehmen und
Organisationen. Das globale Netzwerk von BearingPoint mit mehr als 10.000
Mitarbeitern unterstützt Kunden in über 75 Ländern und engagiert sich gemeinsam
mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg.

Weitere Informationen:

Homepage: www.bearingpoint.com
LinkedIn: www.linkedin.com/company/bearingpoint
Twitter: @BearingPoint_de

Pressekontakt:

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Global Manager Communications
Telefon: +49 89 540338029
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Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden

Köln (ots) – In Deutschland wird im Abgasskandal überwiegend gegen den
VW-Konzern gewonnen. Eine Ausnahme ist das Oberlandesgericht Braunschweig, am
Sitz von VW. Ist das Zufall oder ein grundlegendes Problem in unserem
Rechtsstaat?

Insgesamt wurden in Deutschland bisher über 200.000 Klagen gegen VW und seine
Händler eingereicht. Zuständig sind dafür 638 Amtsgerichte, 115 Landgerichte, 24
Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. An über 90 Prozent der Gerichte
endeten die Verfahren gegen VW für Betroffene mit einem positiven Ergebnis.
Anders ist dies am Sitz des Autobauers in Braunschweig. Dort wurden rund 10.000
Klagen eingereicht, von denen bisher keine zugunsten der Verbraucher entschieden
wurde. Da stellt sich die Frage, ob nach dem Dieselskandal nun ein Justizskandal
folgt.

Viele Ungereimtheiten im Abgasskandal

Schaut man sich die folgenden Faktoren im Abgasskandal an, bestätigt sich immer
häufiger der Verdacht, dass der Abgasskandal in Deutschland nicht sachlich
behandelt wird:

1. Das Kraftfahrtbundesamt hängt von Beginn an bei der Aufklärung des
Abgasskandals massiv hinterher und lässt leider nicht auf baldige Erkenntnisse
hoffen.

2. Das Bundesland Niedersachsen ist zu knapp zwölf Prozent an VW beteiligt. VW
zählt weltweit zu den größten Unternehmen und beschäftigt allein in Deutschland
über 200.000 Mitarbeiter. Ist da eine Neutralität vor Gericht überhaupt möglich?

3. Der massenhafte Abgasbetrug wurde VW bereits mehrfach in den USA und anderen
Ländern nachgewiesen. Bereits tausende Kunden bekamen ihre Schäden in Sammel-
und Massenverfahren im Ausland ersetzt, nur in Deutschland lässt die Musterklage
noch auf einen positiven Ausgang warten.

4. Statt einer echten Sammelklage, wie in vielen anderen Ländern, wurde
hierzulande Ende 2018 die Musterfeststellungsklage eingeführt. Diese wurde erst
kurz vor der drohenden Verjährung vieler Ansprüche gegen VW eingeführt und wird
voraussichtlich drei bis vier Jahre dauern. Wird die Musterklage gewonnen, muss
jeder Kläger seine Rechte noch in einem Einzelverfahren durchsetzen. Die
Ansprüche gegen VW in diesem Folgeverfahren sind dann aufgrund von hohen
Nutzungsabschlägen nur noch einen Bruchteil wert. Geschädigte in Deutschland
müssen damit drei bis vier Jahre länger warten und bekommen viel weniger als in
anderen Ländern.

5. VW gibt im Abgasskandal Milliarden an Euro für Anwälte aus, um Ansprüche
abzuwehren, die Hürden für Betroffene möglichst hoch zu setzen und laufende
Verfahren in die Länge zu ziehen. Anstatt dass Betroffene Schadensersatz
erhalten, werden enorme Beträge ausgegeben, um eben dies zu verhindern.

6. An das Land NRW musste VW bereits eine Milliardenstrafe zahlen, welche von
der Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängt wurde. Eine Entschädigung für den
Verbraucher wird in Braunschweig allerdings konsequent abgelehnt. Dabei sind die
Hürden der Beweislast in Zivilverfahren viel geringer als in Strafverfahren.
Außerdem äußert VW häufig, dass es kein Schuldeingeständnis sei, die
Milliardenstrafe anzuerkennen. Da fragt man sich jedoch, wie die Anerkennung
ansonsten zu verstehen ist.

7. Wegen ihrer illegalen Handlungen im Abgasskandal, wurden VW-Mitarbeiter
bereits zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Ebenso hat VW selber bereits eigene
Mitarbeiter wegen der Beteiligung am Abgasskandal verklagt. Das Landgericht
Braunschweig ist sich in Zivilverfahren hingegen weiterhin nicht sicher, ob die
Konzernspitze wirklich vom Massenbetrug wusste und ob eine vorsätzliche
Schädigung durch VW vorliegt.

8. Trotz Abgasskandal, dem wohl größten Wirtschaftsskandals der Neuzeit in
Deutschland, macht der VW-Konzern seit 2015 Rekordergebnisse. Diese betreffen
sowohl den Umsatz als auch den Gewinn und das obwohl der Konzern jährlich hohe
Summen für den Dieselskandal zurückstellt.

Ist VW also einfach ein super Wirtschaftsunternehmen, dem auch ein solcher
Skandal nicht viel anhaben kann oder hat der Konzern einfach zu viel Einfluss
auf Regierung und Justiz?

Sind vor dem Gesetz wirklich alle gleich in Braunschweig? Ohne Zweifel ist VW
als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und Konzerne der Welt ein
Finanzriese und wichtiger Einflussfaktor. Es muss dagegen die Frage erlaubt
sein, ob das ausreichen darf, um Vorteile zu genießen, welche die anderen nicht
haben. Die Antwort kann nach deutschem Recht nur eindeutig NEIN lauten. Denn,
wenn Bundesämter und Gerichte ihre Unabhängigkeit von der Wirtschaft so weit
verlieren, dass es offenkundig zu unlösbaren Ungereimtheiten und
Ungerechtigkeiten kommt, droht das Vertrauen vieler Bürger in den Rechtsstaat
einen massiven Schaden zu nehmen. Dies sollte mittel- und langfristig weder im
Interesse der Bürger noch der Unternehmen in Deutschland sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/anwalt-vw-abgasskandal/

Über den Autor:

Ulf Böse Dipl.-Jur., Rechtsanwalt, Partner, Geschäftsführer bei Decker & Böse
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Betreut als einer der führenden Anwälte für
Massenschäden in Deutschland mit seiner Anwaltskanzlei Decker & Böse über 25.000
Verträge von Verbrauchern. Herr Böse ist Spezialist für die Themen Abgasskandal
und Diesel-Fahrverbot sowie Widerruf von Darlehen und Autofinanzierungen.

Pressekontakt:

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Claudiastr. 2
51149 Köln

Tel: 0221 / 292 70 345
Fax: 0221 / 292 70 70
Mail: presse@db-anwaelte.de
www.db-anwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140403/4493368
OTS: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Die Mobilitätswende ist matt schwarz: Bike-Start-up Cowboy sichert sich über 4,7 Millionen Euro durch Crowdfunding

Berlin (ots) – Das belgische Micro-Mobility-Start-up Cowboy (www.cowboy.com),
Hersteller des gleichnamigen elektrischen Design-Bikes, hat im Rahmen seiner
ersten Crowdfunding-Kampagne über 4,7 Millionen Euro eingesammelt. Damit
übertraf das Unternehmen sein Finanzierungsziel von 1,4 Millionen Euro, das
innerhalb von nur 12 Minuten erreicht wurde, um 340 Prozent. Die Gelder möchte
Cowboy einsetzen, um die Micro-Mobility-Revolution europaweit voranzutreiben und
die Fortbewegung in Städten zu verbessern.

Insgesamt 3155 Investoren aus 70 Ländern unterstützten Cowboy über die
Crowdfunding-Plattform Crowdcube (www.crowdcube.com) mit durchschnittlich 1.510
Euro. Damit ist die Kampagne der Belgier die erfolgreichste im Bereich
Cleantech, die Crowdcube bis dato gelistet hat.

„Die Kampagne hat unsere Erwartungen deutlich übertroffen. Unser ursprüngliches
Ziel war es, unseren Kunden und Fans die Chance zu geben, Teil unseres
Unternehmens zu werden und in den nächsten Jahren mit uns zu wachsen. Es hat
sich aber schnell herausgestellt, dass Cowboy die Aufmerksamkeit vieler weiterer
Investoren auf sich zog, die Teil unserer Micro-Mobility-Bewegung werden
wollten, um die Zukunft der Städte positiv zu beeinflussen“, so Adrien Roose,
Gründer und CEO von Cowboy.

Cowboy hat in der Series-A-Runde im Herbst 2018 Gelder in Höhe von 13,2
Millionen Euro von internationalen Investoren eingesammelt (darunter Index
Ventures, Tiger Global und Hardware Club). Das erste Modell des elektrischen
Bikes war im letzten Jahr in Belgien innerhalb kürzester Zeit ausverkauft. In
diesem Frühjahr hat Cowboy die zweite Version auf den Markt gebracht und
expandierte im Laufe des Jahres nach Deutschland, Frankreich, die Niederlande,
Österreich, UK, Spanien und Italien. Im Vergleich zum Vorjahr ist Cowboy um das
fünffache gewachsen.

Alleine 2019 hat Cowboy über 5.000 Räder verkauft – davon 40 Prozent in
Deutschland, Cowboys größtem Markt. Die Cowboy-Community besteht aus loyalen
Fans der Marke und hat bereits über 3,4 Millionen Kilometer auf den elektrischen
Bikes zurückgelegt; 1,5 Millionen Kilometer davon von deutschen Cowboy-Fahrern.
Die sogenannten „iPhones unter den E-Bikes“ wurden mit zahlreichen Awards
ausgezeichnet und positiv in Tests bewertet.

Über Cowboy

Cowboy ist ein belgisches Unternehmen, das innovative elektrische
Design-Fahrräder für urbane Fahrer entwickelt. Cowboys Hauptziel ist es, die
innerstädtische Mobilität zu verbessern und Städter auf eine angenehme,
nachhaltige und effiziente Weise an ihr Ziel zu bringen. Cowboy wurde 2017 von
den Start-up-Unternehmern Adrien Roose, Karim Slaoui und Tanguy Goretti
gegründet und hat seinen Hauptsitz in der belgischen Hauptstadt Brüssel. Cowboy
ist Gewinner der Eurobike 2017, des Red-Dot Fahrrad-Designpreises 2018 und des
Red-Dot Preises „Best of the Best“ für den Prototyp des neuen 2019 Modells.

Mehr über Cowboy erfahren Sie unter https://de.cowboy.com/

Pressekontakt:

PIABO PR | Dominik Kratzenberg | cowboy@piabo.net | +49 172 186 1687

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140407/4493421
OTS: Cowboy

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Ab 1. Februar: Jahresvignetten 2019 nicht mehr gültig / Empfindliche Strafen bei fehlender oder ungültiger Vignette

München (ots) – Wer viel in den Nachbarländern Österreich, Schweiz und
Tschechien oder in Slowenien unterwegs ist, aber noch keine neue Jahresvignette
hat, sollte sich beeilen: Die Vignetten aus 2019 sind nur noch bis Freitag, den
31. Januar 2020, gültig. Dies gilt auch für die digitalen Jahresvignetten für
Österreich. Ab 1. Februar werden ausschließlich die neuen Vignetten für 2020
anerkannt.

Wer keine gültige Vignette vorweisen kann oder sie nicht richtig an der
Windschutzscheibe angebracht hat, muss mit teils hohen Geldbußen rechnen. Am
teuersten wird es in Slowenien, wo bis zu 500 Euro fällig werden können. In
Österreich kosten solche Mautvergehen mindestens 120 Euro – Manipulationen an
der Vignette doppelt so viel. In der Schweiz sind rund 180 Euro zuzüglich
Vignettenkosten und in Tschechien Summen ab 200 Euro zu zahlen.

Vignettenpreise 2020

In Österreich haben sich 2020 die Mautgebühren erhöht. Der neue Preis für die
Pkw-Jahresvignette beträgt 91,10 Euro (+ 1,90 Euro), für zwei Monate 27,40 Euro
(+ 60 Cent), und das 10-Tages-Pickerl kostet jetzt 9,40 Euro (+ 20 Cent). Die
gleichen Preise gelten auch für die digitalen Vignetten. In der Schweiz wurde
die Jahresvignette für Autofahrer aus Deutschland aufgrund des Wechselkurses um
1,50 Euro teurer und kostet seit Dezember 38,00 Euro. In Slowenien bleiben die
Preise weiterhin stabil: Für ein Jahr Pkw-Maut werden 110 Euro fällig, für einen
Monat 30 Euro und für sieben Tage 15 Euro. Die Kosten für die Maut in Tschechien
betragen für die Jahresvignette 60,50 Euro (+ 50 Cent), für einen Monat 18,00
Euro (+ 50 Cent) und für 10 Tage unverändert 12,50 Euro.

Produktangebot

Klebevignetten gibt es in allen ADAC Geschäftsstellen und im Internet unter
www.adac-shop.de sowie telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag 8
bis 20 Uhr). Digitale Vignetten für Österreich gibt es nur in ADAC
Geschäftsstellen.

Pressekontakt:

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Marion-Maxi Hartung
T 089 76 76 38 67
marion-maxi.hartung@adac.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/122834/4493523
OTS: ADAC SE

Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell

Heizen mit Gas war 2019 acht Prozent teurer als im Vorjahr (FOTO)

München (ots) –

– Im Vergleich zum Hitzerekordjahr 2018 leichter Anstieg des
Heizbedarfs
– Verbraucher mit Ölheizung zahlten dank niedrigerer Preise nur
1,7 Prozent mehr
– Ab 2021 zusätzliche Belastung für Gas- und Heizölkunden durch
Klimapaket

Obwohl 2019 ein vergleichsweise mildes Jahr war, mussten Verbraucher im
Vergleich zum Hitzerekordjahr 2018 wieder etwas mehr heizen. Dadurch stiegen die
Kosten für Haushalte mit Gasheizung gegenüber dem Vorjahr um 8,3 Prozent. Neben
den kühleren Frühlingsmonaten im Jahr 2019 sind vor allem die höheren Gaspreise
Grund für den Kostenanstieg. Gas war im Jahresmittel rund sechs Prozent teurer
als im Vorjahr.*

Heizölkunden wurden durch den gestiegenen Heizbedarf weniger stark belastet.
Ihre Ölrechnung fiel lediglich 1,7 Prozent höher aus als 2018. Dafür ist der
gesunkene (Heiz-)Ölpreis verantwortlich. 2019 zahlten Verbraucher für Heizöl im
Schnitt 4,1 Prozent weniger als noch 2018.

Für eine Musterfamilie, die ihr Reihenhaus mit Gas heizt, bedeutet das in
absoluten Werten eine Steigerung von 1.129 Euro auf 1.223 Euro pro Jahr.
Derselbe Haushalt mit Ölheizung musste 1.309 statt 1.288 Euro zahlen. Trotz der
größeren Kostensteigerung bei Gas zahlten Heizölkunden also mehr.

Höhere Heizkosten für Verbraucher aufgrund des Klimapakets

Unabhängig von der Strenge zukünftiger Winter kommen mit dem beschlossenen
Klimapaket der Bundesregierung ab 2021 zusätzliche Kosten auf Verbraucher zu.
Bei dem veranschlagten Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 zahlen Gaskunden mit
einem Verbrauch von 20.000 kWh 119 Euro mehr im Jahr, Heizölkunden sogar 158
Euro.

„Weil für Heizöl höhere Emissionen als für Gas veranschlagt werden, kommen auf
Verbraucher mit Ölheizung höhere zusätzliche Kosten zu“, sagt Lasse Schmid,
Geschäftsführer Energie bei CHECK24. „Bei 20.000 kWh Verbrauch müssen Haushalte
mit Gasheizung knapp 120 Euro Mehrkosten pro Jahr einplanen, Ölkunden werden mit
fast 160 Euro zusätzlich belastet.“

Bis 2025 soll der CO2 Preis auf 55 Euro pro Tonne erhöht werden. Entsprechend
würde die Mehrbelastung eines Musterhaushalts mit Gasheizung pro Jahr auf 262
Euro steigen, mit Ölheizung auf 347 Euro.

Anbieterwettbewerb senkt Gaspreis – Gesamtersparnis von 170 Mio. Euro im Jahr

Die Tarife der Alternativanbieter unterschreiten die allgemeine Preisentwicklung
deutlich. Der intensive Wettbewerb unter den Anbietern führt zu sinkenden
Gaspreisen. So sparten Verbraucher innerhalb eines Jahres insgesamt 170 Mio.
Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des
Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste
(WIK).**

Verbraucher, die Fragen zu ihrem Gastarif haben, erhalten bei den
CHECK24-Energieexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per
Telefon oder E-Mail. Über das Vergleichsportal abgeschlossene oder hochgeladene
Energieverträge sehen und verwalten Kunden im Haushaltscenter.

*Berechnung des Heizbedarfs auf Basis der Gradtage des Deutschen Wetterdienstes
und eines Musterhaushalts mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh im
Referenzjahr 2011. **Die vollständige Studie der WIK-Consult mit weiteren
Ergebnissen unter: https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden
sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über
300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr
als 300 Banken, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über
5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als
150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700
Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der
CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen
die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine
Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich
CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien
für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles
for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz,
die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings,
Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und
Kundenservice.

Pressekontakt:

Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175,
edgar.kirk@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47
1170, daniel.friedheim@check24.de

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Ausgerechnet daheim / Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen (FOTO)

Berlin (ots) – In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen
sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin
denkt – sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und
Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht
entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis
zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich
genutzten Arbeitszimmer.

Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der
frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch
auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den
Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden
betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit
Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen
eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das
Urteil ergab.

Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in
Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr
übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das
Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte
sich schwer. Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung.
Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich
der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine
Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der
vertraglich ausgeschlossen gewesen sei.

Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar harmlose Tätigkeit
des Rosenschneidens im eigenen Garten folgte. Ein Mann stach sich dabei an einem
Dorn in den Finger und zog sich eine Blutvergiftung zu. Es folgte ein
Leidensweg, in dessen Verlauf erst der Finger teilweise amputiert werden musste
und der Mann am Ende sogar starb. Die Witwe forderte von einer Versicherung
15.000 Euro, weil es sich um einen (wenn auch verzögerten) Unfalltod gehandelt
habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 12/13) verpflichtete
die widerstrebende Versicherung zur Zahlung. Es handle sich hier nicht um einen
Tod nach einem rein körperinneren Vorgang, der leistungsfrei geblieben wäre.

Wenn Berufstätige im Auftrag ihres Arbeitgebers unterwegs sind bzw. sich auf dem
Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause befinden, unterliegen sie einem
besonderen Versicherungsschutz. Die Berufsgenossenschaft kommt für die
Behandlung auf. Doch der Zusammenhang zur Berufssphäre muss gegeben sein. Bei
einer Bedienung, die aus der Gastwirtschaft, kurz nach Hause gefahren war, um
ihre Ersatzschlüssel zu holen, lag das nicht vor. Statt einen Schlüsseldienst zu
rufen, der ihr Zugang zur Wohnung verschafft hätte, versuchte sie, über ein
angelehntes Fenster einzusteigen – und zog sich einen schweren Bruch zu. Das
Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen L 3 U 3922/15) sah hier
keinen Arbeitsunfall. Mit ihrem eigenmächtigen, riskanten Vorgehen habe die Frau
die Sphäre des Beruflichen verlassen.

Kann es auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses zu einem Wegeunfall
kommen – dann nämlich, wenn betrieblich genutzte Räume innerhalb einer Immobilie
liegen? Das ist durchaus möglich, aber nicht immer gegeben. Eine Frau brach sich
ein Bein, als sie aus dem privaten Bereich im Obergeschoss auf einer Treppe zu
einem Büroraum im Erdgeschoss unterwegs war und stürzte. Das Sozialgericht
Karlsruhe (Aktenzeichen S 4 U 675/10) wollte jedoch keinen Unfall auf einem
„Betriebsweg“ erkennen, denn der beginne gemeinhin mit dem Beschreiten der
Außentüre, also dem eindeutigen Verlassen des häuslichen Bereichs.

Wann ein solcher Fall des „innerhäuslichen“ Arbeitsunfalles gegeben sein könnte,
das entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 28/17) beispielhaft
nach dem Treppensturz einer Frau, die nach vertraglicher Vereinbarung mit ihrem
Arbeitgeber nahezu vollständig im Home-Office tätig war. Als sie ein
Telefongespräch mit dem Geschäftsführer der Firma führen sollte, rutschte sie
auf der Treppe aus und stürzte. Laptop und Arbeitsmaterial trug sie in diesem
Moment bei sich. Der ganz konkrete, gut fassbare betriebliche Zusammenhang mit
dem Sturz überzeugte die Richter, von einem Wegeunfall auszugehen.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

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OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

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Münchener Verein: Neue Wohngebäudeversicherung (FOTO)

München (ots) – Die Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG bietet seit 1.
Januar 2020 eine neue WohngebäudeVersicherung in zwei Tarifen an. Insbesondere
junge oder kernsanierte Häuser können jetzt günstig versichert werden.
Inkludiert sind auch die Kosten für die Ortung von Leckagen, beispielsweise an
Rohren. Darüber hinaus leistet die Versicherung zudem bei grober Fahrlässigkeit,
im Tarif Premium bis zur Höhe der Versicherungssumme.

„Höherer Schutz und in vielen Fällen ein günstigerer Beitrag: Mit diesem Ziel
ist unsere neue WohngebäudeVersicherung an den Start gegangen“, betont Dr.
Martin Zsohar, COO der Münchener Verein Versicherungsgruppe und verantwortlich
für die Allgemeine Versicherung. „Bei den drei wichtigsten Schadensszenarien für
Wohngebäude, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, erhalten unsere Kunden
im Schadensfall sofort finanzielle Hilfe. Im schlimmsten Fall ist der komplette
Wiederaufbau des Gebäudes zum Neupreis gesichert.“

Bei einer Leckageortung sind in den beiden Tarifen Komfort und Premium die
Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert. Neu ist, dass bei einem
nicht ersatzpflichtigen Leckageschaden in beiden Tarifen bis zu 1.000 Euro
bezahlt werden. Im Tarif Komfort der neuen WohngebäudeVersicherung sind
beispielsweise Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag, die Kosten zur
Beseitigung umgestürzter Bäume oder die Rückreisekosten aus dem Urlaub
abgesichert. Der Tarif Premium umfasst unter anderem auch die Kosten für die
Beseitigung von Graffitischäden am Haus, Reparatur von Bruchschäden an Gasrohren
sowie für das Wiederbepflanzen nach Feuer- und Sturmschäden. Wenn der
Rauchmelder nicht auslöst oder sogar fehlt, wird in beiden Tarifen trotzdem
geleistet.

Neu ist ein gestaffelter Nachlass für Neubauten, der mit steigendem Gebäudealter
sinkt. Neue Gebäude erhalten im ersten Bezugsjahr einen Nachlass von 60 Prozent.
Dieser reduziert sich in den ersten zehn Jahren um drei Prozent und danach um
zwei Prozent bis zum Alter des Wohngebäudes von 25 Jahren. Darüber hinaus wendet
der Münchener Verein auch die neue Tarifzoneneinteilung des Gesamtverbands der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an. Der Vorteil im neuen Tarif ist eine
risikogerechtere Einteilung, beispielsweise bei Brandschäden von zwei auf drei
Zonen.

Bei jungen und sanierten Häusern wird der Beitrag zum Teil deutlich günstiger:
Für ein 1991 in der Bauartklasse 2 in Eching am Ammersee gebautes und 2016
zuletzt saniertes Mehrfamilienhaus mit einer Versicherungssumme 2020 von 774.400
Euro zahlt der Kunde im Tarif Premium pro Jahr brutto 472,71 Euro. Mit dem alten
Beitrag müsste der Versicherte rund 300 Euro mehr bezahlen. Sämtliche bestehende
Bestandsverträge können umgestellt werden.

„Ab Februar 2020 können sich unsere Kunden mithilfe modernster Technologie den
exakten Wert ihres Hauses kostenfrei berechnen lassen“, erläutert Dr. Zsohar.
„Die Versicherten erhalten einen umfassenden Gebäudereport und vermeiden eine
Unterversicherung. Eine wertvolle Ergänzung zu unserer neuen
WohngebäudeVersicherung ist auch die ElementarVersicherung des Münchener Verein,
die finanzielle Schäden durch Starkregen, Erdrutsch, Überschwemmung, Lawinen und
Schneedruck abdeckt.“

Pressekontakt:

Münchener Verein Versicherungsgruppe
Zentrale Unternehmenskoordination und Presse
Johannes Schuster M. A.
Pettenkoferstr. 19
80336 München
Tel: 089/51 52 1154
Fax: 089/51 52 3154
schuster.johannes@muenchener-verein.de
www.muenchener-verein.de

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OTS: Münchener Verein Versicherungsgruppe

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Preisgekröntes Heizkörperventilationssystem SpeedComfort ab sofort in Deutschland und Österreich erhältlich (FOTO)

Biederitz (ots) – Intelligente Heizkörperventilatoren optimieren die
Wärmeverteilung, reduzieren CO2-Emissionen, Energieverbrauch und Heizkosten und
erzeugen somit bis zu 22% Energieersparnis

Green Choice Award, Innovation Award, Greenest Idea – das sind nur einige der
Auszeichnungen, die das innovative Heizkörperventilationssystem SpeedComfort für
sich beanspruchen kann. Es ist das Ergebnis jahrelanger Forschung, mit dem Ziel,
mehr Leistung aus bestehenden Heizungssystemen zu gewinnen und gleichzeitig den
Energieverbrauch zu senken. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um
moderne oder betagtere Heizkörper handelt. SpeedComfort ist mit den meisten
Modellen kompatibel, arbeitet effektiv, leise und unauffällig.

Die Funktionsweise ist überraschend simpel: SpeedComfort erzeugt Konvektion, um
die Wärme besser im Raum zu verteilen. Zu diesem Zweck wird das nachhaltige
Ventilationssystem mittels integrierter Magnete an der Unterseite der Heizung
platziert. Drei speziell entwickelte Axiallüfter saugen die kalte Luft an und
beschleunigen sie durch die erhitzten Heizkörperpaneele. Dadurch wird dem
aufgeheizten Wasser in den Heizkörpern mehr Wärme entzogen. Dies erhöht die
Leistung, reduziert den Temperaturverlust und sorgt für eine optimale
Wärmedistribution. Die Steuerung übernimmt ein intelligenter Sensor.

Reduziert Kosten und CO2-Emissionen

Umfangreiche Tests und Kundenuntersuchungen(1) belegen, dass sich die
Wärmeverteilung mit SpeedComfort verbessert und die Temperatur in der unteren
Ebene um durchschnittlich 1,2 °C steigt. Bei einem 1000W-Heizsystem wird eine
Leistung erreicht, die 1150 bis 1200 W entspricht. Die Wärmeleistung bestehender
Heizkörper wird um bis zu 19.4% erhöht, während die Heizkosten um bis zu 22%
sinken. Die zusätzlichen entstehenden Stromkosten betragen hingegen bei einem
großen Raum mit 6 SpeedComforts weniger als 1 Euro. SpeedComfort spart bares
Geld und was noch wichtiger ist: Es reduziert CO2-Emissionen. Nicht umsonst
wurde das smarte Heizkörperventilationssystem von renommierten
Nachhaltigkeitsorganisationen und Energieversorgern mehrfach ausgezeichnet.

Um eine maximale Kompatibilität zu gewährleisten, wurden unterschiedliche
SpeedComfort-Modelle entwickelt: Basic eignet sich für Standardheizungen,
während Narrow auf schmale Heizkörper zugeschnitten ist. Ergänzend dazu bietet
SpeedComfort passende Lösungen für Flachheizkörper und Konvektoren.

Alle Vorteile auf einen Blick

– Erhöht die Wärmeleistung bestehender Heizkörper um bis zu 19.4%
– Heizt den Raum doppelt so schnell auf
– Bessere Wärmeverteilung im Raum
– Spart bis zu 22% Heizkosten
– Simple Installation mittels Magnetsystem
– Minimaler Stromverbrauch: 0,54Wh pro Einheit und Jahr

SpeedComfort wurde in den Niederlanden entwickelt und erfreut sich dort bereits
seit drei Jahren größter Beliebtheit. Ab sofort können auch Kunden in
Deutschland und Österreich von den Vorteilen des smarten
Heizkörperventilationssystems profitieren.

Die Heizungsventilatoren von SpeedComfort sind ab sofort im Handel und unter
www.amazon.de und https://speedcomfort.de/ für eine unverbindliche
Preisempfehlung ab 64,99 EUR in Deutschland und Österreich erhältlich. Zur
Auswahl stehen die Linien Basic, Narrow, Konvektor und Flachheizkörper, jeweils
als Mono, Duo und Triple Set.

(1) Quelle: JOA Projects B.V. (2019): Test report SpeedComfort

Über SpeedComfort

Nach dem Gewinn der nationalen, niederländischen TV-Show „Greenest Idea of the
Netherlands“ begann SpeedComfort seine Reise und verwandelte eine einfache Idee
in ein intelligentes, aber einfaches Produkt. Die Niederländer nahmen die
Innovation schnell an und im Winter 2019 wurde der 100.000ste SpeedComfort
verkauft. Nach diesem niederländischen Erfolg betritt SpeedComfort den Markt in
Großbritannien, Deutschland und Österreich.

SpeedComfort wurde von Pieter van der Ploeg gegründet, einem
Nachhaltigkeitsveteran mit der Mission, SpeedComfort als Standardlösung für alle
(gasgetriebenen) Haushalte zu etablieren und somit einige Milliarden Kilogramm
CO2-Emissionen pro Jahr einzusparen.

Mit der wachsenden Popularität und Größe von SpeedComfort, trat Roger van der
Spek Anfang 2019 der Organisation bei, um SpeedComfort international aufzubauen.
Der Fokus seiner Expansionspläne liegt auf Deutschland und Österreich, gefolgt
von Frankreich. Für Großbritannien verstärkt Roland Glancy seit Sommer 2019 das
Unternehmen.

Für Rückfragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

behle & partner GmbH & Co. KG
Sarah Gätcke/ Jean Marc Behle
Carl-Jordan-Straße 16
83059 Kolbermoor
speedcomfort@behle-partner.de
Tel.: +49 8031 391 16 03/ 07

SpeedComfort B.V.
Roger van der Spek
Königsborner Straße 26a
39175 Biederitz
roger@speedcomfort.com
Tel.: +31 6 44 33 34 03

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140336/4491240
OTS: Speedcomfort

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GRÜNBAU BERLIN: Know-how für eine grüne Stadt (FOTO)

Berlin (ots) – GRÜNBAU BERLIN: Fachmesse und Branchenplattform – Zukunftsthemen
Stadtentwicklung und grüne Infrastruktur im Fokus – vom 18. bis 21. Februar im
Rahmen der bautec in Berlin

Welchen Beitrag leistet eine durchdachte und zielgerichtete Außenraumplanung zur
Stadtentwicklung? Was macht attraktive Wohnquartiere heute und in der Zukunft
aus? Welche Chancen und Möglichkeiten bietet urbaner Spiel- und Freizeitraum?
Und wie wirkt sich der Klimawandel auf die Stadt aus? Die GRÜNBAU BERLIN, die
vom 18. bis 21. Februar im Rahmen der bautec in Berlin stattfindet, widmet sich
unter dem Motto „Außenräume gestalten, bauen und pflegen“ den Zukunftsthemen
Stadtentwicklung und grüne Infrastruktur. Bereits zum siebten Mal finden in
Berlin alle Akteure für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zusammen.

Die GRÜNBAU BERLIN bietet als Fachmesse und Branchenplattform Herstellern,
Dienstleistern und Händlern die Möglichkeit, der Wohnungs- und Bauwirtschaft
ihre Ideen und Produkte vorzustellen. In Halle 2.2 der bautec präsentieren
Aussteller aus allen Bereichen des Garten-, Landschafts-, Spiel- und
Sportplatzbaus ihre Produkte und Services. Das Portfolio der Hersteller,
Dienstleister und Händler reicht von Baustoffen über Dach- und Gebäudebegrünung
bis hin zu Sport- und Freizeitanlagen. Als neue Aussteller mit dabei sind Kaiser
& Kühne Freizeitgeräte GmbH, smb Seilspielgeräte GmbH Berlin in Hoppegarten,
Sträb GmbH & Co. KG. und VOLFI Volker Fischer GmbH. Auch das portugiesische
Unternehmen Bragmaia feiert 2020 seine Premiere auf der GRÜNBAU BERLIN.
Ebenfalls vertreten sind unter anderem die Berliner Seilfabrik GmbH & Co.,
FreeGym GmbH, Tepro Kunststoff-Recycling GmbH & Co. KG und die
SIK-Holzgestaltungs GmbH.

Neben der Ausstellung überzeugt die siebte GRÜNBAU BERLIN im Rahmenprogramm mit
prominent besetzten Foren: SPIELRAUM:TALKS (18.2.), GRÜNBAU:TALKS (19.2.),
Zukunft Stadt@GRÜNBAU BERLIN (20.2.) und SPIELPLATZ PRAXIS:TALKS (21.1.) sowie
das BuGG-Symposium Gebäudegrün (18.2.).

SPIELRAUM:TALKS am 18. Februar

Die SPIELRAUM:TALKS eröffnen am Dienstag das Vortragsprogramm im GRÜNBAU BERLIN
Forum in Halle 2.2. Unter der Überschrift „Freiräume in der Stadt – eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ diskutieren Experten die Chancen und
Möglichkeiten kinderfreundlicher Quartiers- und Stadtentwicklung. So zeigen u.a.
die Sportpiraten Flensburg, wie ein privater Skatepark zum Motor für
kinderfreundliche Stadtentwicklung und kommunale Bewegungsförderung wird. Die
Vielseitigkeit bespielbarer öffentlicher Plätze stellt Antje Backhaus von gruppe
F Landschaftsarchitekten anhand von drei Beispielen vor. Und mit dem
bespielbaren Schriftzuge ‚Salierplatz‘ in Düsseldorf-Oberkassel beweist Henrike
Scriverius von Reinders LandschaftsArchitekten bdla, wie hervorragend sich
Buchstaben bespielen lassen. Kooperationspartner ist das Deutsche
Kinderhilfswerk, Medienpartner ist die Fachzeitschrift Playground@Landscape.

GRÜNBAU:TALKS am 19. Februar

„Grün, resilient, nachhaltig“ lautet das Leitthema der GRÜNBAU:TALKS, die am
Messe-Mittwoch im GRÜNBAU BERLIN Forum stattfinden. Erwartet werden Vertreter
renommierter Institutionen: Marco Schmidt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR) und dem TU Berlin New Building Lab diskutiert die
Notwendigkeit von Gebäudebegrünung und energieeffizienter Gebäudekühlung in
Zeiten des Klimawandels. Um die Bedeutung von Regenwasser für die Zukunft geht
es im Vortrag von Dr. Darla Nickel, Leiterin der Berliner Regenwasseragentur.
Axel Klapka, k1Landschaftsarchitekten, stellt die Regenwasserbewirtschaftung im
urbanen Kontext als eine Aufgabe für Landschaftsarchitekten vor. Und Dr. Hanna
Bornholdt vom Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Behörde für Umwelt
und Energie, Hamburg spricht über die Erfahrungen der Stadt Hamburg bei
Gründachstrategie und Fassadenbegrünung. Im Anschluss findet eine abschließende
Podiumsdiskussion mit allen Referenten statt. Mechthild Klett von Stadt+Grün und
Christian Münter von Neue Landschaft moderieren und laden das Plenum zur
Fragerunde ein. Kooperationspartner ist die Stiftung DIE GRÜNE STADT,
Medienpartner sind die Fachzeitschriften NEUE LANDSCHAFT und Stadt+Grün.

Zukunft Stadt@GRÜNBAU BERLIN am 20. Februar

Konzepte für die Stadt von (über)morgen stehen bei Zukunft Stadt@GRÜNBAU BERLIN
am Messe-Donnerstag im Mittelpunkt. Julian Petrin von urbanista stellt das
offene Stadtlabor „Nexthamburg“ und das Projekt „Stadt von Übermorgen“ vor.
Diese beiden Projekte bieten urbanista einen Rahmen, sich intensiv mit der
Zukunft von Städten auseinanderzusetzen und Szenarien zu entwickeln, wie mit den
Aufgaben und Herausforderungen der Zukunft umgegangen werden kann. Die Folgen
des Klimawandels hat auch Berlin in den vergangenen Jahren immer öfter zu spüren
bekommen. Nicht nur einmal standen die U-Bahnhöfe bei Starkregen unter Wasser
und der ÖPNV kam zum Erliegen. Zukunftsfähige Konzepte sind mehr denn je
gefragt. Dirk Christiansen von bgmr Landschaftsarchitekten stellt das Konzept
für das Schumacherquartier in Berlin-Tegel vor, das auf der Idee der
„Schwammstadt“ basiert. Die Idee dahinter: Eine Stadt, die Regenwasser aufsaugt
wie ein Schwamm und wieder abgibt, wenn Wasser benötigt wird. Wie sich die
Ansprüche an die Gestaltung von urbanen Freiräumen geändert haben und künftig
weiter ändern müssen und wie es gelingt, resiliente Parklandschaften zu
gestalten, darüber referiert Irene Lohaus von Lohaus Carl Köhlmos
Landschaftsarchitekten aus Hannover. Medienpartner ist die Fachzeitschrift
Garten + Landschaft und der Callwey Verlag.

SPIELPLATZ PRAXIS:TALKS am 21. Februar

Am Messe-Freitag geht es im GRÜNBAU BERLIN Forum in Halle 2.2. um Chancen und
Herausforderungen für Praktiker. Im Rahmen der SPIELPLATZ PRAXIS:TALKS berichten
Experten praxisnah und kompetent über veränderte Beschaffungsregeln, neue
Fördermöglichkeiten und geben Tipps für die tägliche Arbeit. Sie zeigen
Aufwände, Erleichterungen und Lösungen auf und bieten so den am
Spielplatzprojekt beteiligten Fachleuten aus Verwaltung und öffentlicher
Beschaffung, sowie Planern und Produzenten konkrete Tipps und Hilfestellungen
für die tägliche Arbeit. Beispiele aus der Praxis runden die Veranstaltung ab:
Die Berliner Seilfabrik GmbH & Co., die SIK-Holzgestaltungs GmbH sowie die smb
Seilspielgeräte GmbH Berlin präsentieren realisierte Spielplatzprojekte.
Kooperationspartner ist konzept:holz.

Das detaillierte Programm ist online zu finden unter www.gruenbau-berlin.de. Die
Anmeldungen zu allen Foren der GRÜNBAU BERLIN ist online möglich über das
Registrierungsformular der bautec oder per Email an gruenbau@messe-berlin.de.

Akkreditieren Sie sich für die bautec 2020 ab sofort online unter
www.bautec.com/Presse/Akkreditierung.

Informationen zum Rahmenprogramm der bautec 2020 sind online unter
www.bautec.com/events zu finden. Das Programm wird laufend aktualisiert.

Weitere Informationen zur bautec stehen online unter www.bautec.com zur
Verfügung.

Presseinformationen und druckfähige Pressefotos finden Sie online unter
www.bautec.com/Presse.

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Über die bautec:

Die internationale Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik wird von der Messe
Berlin organisiert und findet im zweijährigen Turnus statt. Zum
Alleinstellungsmerkmal der bautec gehört, dass sie das Gebäude vom Keller bis
zum Dach und seine Infrastruktur ganzheitlich betrachtet. Ergänzt wird das
Angebot der bautec mit der GRÜNBAU BERLIN und up#Berlin.

Pressekontakt:

Pressekontakt bautec
Mirjam Priemer
Junior PR Managerin
T: +49 30 3038-2268
mirjam.priemer@messe-berlin.de

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OTS: Messe Berlin GmbH

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Zehn Standpunkte zur Mobilitätswende: von der Vision zur Realität (FOTO)

Frankfurt am Main (ots) – Eine BearingPoint-Umfrage zur Zukunft der Mobilität
zeigt: Obwohl sich viele Verbraucher die Mobilitätswende zugunsten von
Nachhaltigkeit und Effizienz wünschen, fehlt noch der Glaube an die
Umsetzbarkeit von Elektromobilität, autonomen Fahrzeugen und Mobilität als
Dienstleistung. Die Experten der Unternehmensberatung erläutern in zehn
Standpunkten, wie die Mobilität der Zukunft zur Realität werden kann.
Automotive-Experte Dr. Stefan Penthin: „Technischer Fortschritt und Anreize
durch die Politik sind das Fundament für eine erfolgreiche Mobilitätswende.“

Viele Menschen in Deutschland wünschen sich neue und innovative Formen der
Mobilität, glauben allerdings bisher kaum an die Umsetzbarkeit. Das ist das
Ergebnis einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag der Management- und
Technologieberatung BearingPoint zur Mobilität im Jahr 2045, die sowohl den
Waren- als auch den Personenverkehr umfasst. [Für Detailergebnisse siehe
Infografik].

Dr. Stefan Penthin, globaler Leiter Automotive bei BearingPoint: „Wir sind
inzwischen technisch soweit, ein neues Zeitalter der Mobilität einzuläuten. Da
jedoch in der heutigen Welt Mobilität wesentlich komplexer und vernetzter ist
als zur Zeit des Übergangs von der Pferdekutsche zum Automobil, ist auch deren
Umsetzung wesentlich umfassender. Allerdings wird daran kein Weg vorbeiführen.
Allein schon Bevölkerungswachstum und Umweltauswirkungen machen eine
Mobilitätswende notwendig. Der Verkehrssektor unterliegt außerdem verbindlichen
Klimaschutzzielen. Davon abgesehen, bietet die Mobilitätswende aber auch riesige
Chancen und völlig neue Geschäftsfelder für die Automobilindustrie.“

Doch was muss konkret geschehen, damit die Vision zur Realität wird? Die
BearingPoint-Experten haben hierzu zehn Standpunkte aufgestellt:

1. Technischer Fortschritt als Grundlage

Jede noch so schöne Vision kann nur Realität werden, wenn die richtigen
Voraussetzungen geschaffen sind. Hier kommt es vor allem auf den technischen
Fortschritt an. Neue Antriebsformen, der Netzausbau und massentaugliche
Technologien werden darüber entscheiden, wie die Mobilität der Zukunft aussieht.
Dies gilt insbesondere auch für die Frage nach dem richtigen Energiespeicher.
Erneuerbarer Strom ist dabei der Schlüssel für das zukünftige Zusammenwirken von
Energie und Mobilität. Denn moderne Fahrzeugantriebe (Batterie und
Brennstoffzelle) und Kraftstoffe (elektrische Energie und Wasserstoff) sind auf
erneuerbaren Strom angewiesen, um eine gute Umweltbilanz zu erzielen.

2. Anreize und Verbote:

Die Politik muss den Takt vorgeben Die Politik spielt eine entscheidende Rolle
für die Mobilitätswende, technische Innovationen allein reichen nicht aus.
Anreize für Verbraucher, um auf neue Verkehrsmittel umzusteigen, sind
unabdingbar. Und auch Verbote müssen manchmal sein, um zum Beispiel
Verbrennungsmotoren endgültig aus den Städten zu verbannen. Freie öffentliche
Verkehrsmittel für alle, ein Zulassungsverbot für Verbrennungsmotoren in der
Zukunft oder eine drastische CO2-Besteuerung sind Möglichkeiten, die teilweise
bereits in einzelnen Ländern diskutiert werden. Zudem liegt es an der
Stadtplanung, zu definieren, wie viel Raum dem privaten PKW gegeben wird. Über
die Fußgängerzone hinaus wäre es denkbar, dass komplette Innenstädte für den
Autoverkehr geschlossen werden oder auch ganze Stadtteile oder Städte autofrei
konzipiert werden.

3. Ängste nehmen durch Aufklärung und Transparenz

Neue Mobilitätsformen faszinieren, machen vielen Verbrauchern aber auch Angst.
Sind autonome Autos wirklich sicher? Bin ich auch ohne eigenes Auto immer mobil?
Und was weiß eine Paketdrohne über mich? Nur mit Aufklärung und maximaler
Transparenz durch Industrie und Politik können Skepsis und Unwissen in der
Bevölkerung abgebaut werden.

4. Eine neue Ära im Warenverkehr einläuten

Immer mehr Menschen, die immer mehr Waren versenden und erhalten: Der steigende
Warenverkehr kann nur durch zeit- und ortsunabhängige Zustellungen gestemmt
werden. Der Einsatz von Paketdrohnen und der Ausbau von Packstationen, statt
immer mehr Lieferverkehr durch Kleintransporter, sind dafür entscheidende
Voraussetzungen. Die derzeitige Entwicklung, dass Warenlieferungen auch durch
private Fahrer zugestellt werden, bewirkt aktuell eher das Gegenteil und führt
zu einem höheren Lieferverkehrsaufkommen.

5. Autonome Fahrzeuge als „Gamechanger“ etablieren

Autonome Verkehrsmittel machen Menschen mobil, die heute noch auf Dritte
angewiesen sind: Kinder, Senioren, Behinderte oder Menschen ohne Führerschein.
Zudem machen autonome Fahrzeuge den Verkehr insgesamt effizienter. Teilautonomes
Fahren und immer mehr Funktionalitäten in den aktuellen Fahrzeugmodellen geben
bereits Einblicke in die technischen Möglichkeiten. Um autonomes Fahren
vollständig zu etablieren, müssen jedoch neben der Technologie auch die
rechtlich-ethische Rahmenbedingungen geschaffen werden. Jetzt gilt es, die
Weichen zu stellen und Verbraucher für die Technologie zu sensibilisieren. Denn
die Zukunft des Verkehrs ist autonom.

6. Flugtaxis und Hyper Loop: Innovationen bestimmen die Zukunft

Erste autonom fahrende Busse sind längst noch nicht das Ende der Fahnenstange.
Gänzlich neue Verkehrsmittel wie Flugtaxis oder Hochgeschwindigkeitssysteme
(bspw. Hyper Loop) werden unsere Vorstellung von Fortbewegung nochmals
revolutionieren. Offenheit und Neugier für Innovationen sind der Schlüssel, um
Vorbehalte abzubauen.

7. Neues Selbstverständnis: Schluss mit Besitz!

Zukünftig müssen wenige kleine, autonome Fahrzeuge immer mehr Menschen
transportieren, um die Verkehrslast – vor allem in den Städten – weiterhin
tragen zu können. Dazu muss Shared Mobility endgültig massentauglich werden und
das eigene Auto den Rang als Statussymbol verlieren. Das geht nur, indem die
Autohersteller bzw. Autoverleiher attraktive Angebote bereitstellen, die den
Verbrauchern so viele Vorteile bieten, dass das eigene Auto obsolet wird.

8. Energie und Verkehr zusammen denken

Je mehr wir über zukünftige Mobilität nachdenken, umso engmaschiger wird das
Netz, das sich zwischen Verkehr, Energiewirtschaft, Telekommunikation,
Stadtplanung und noch vielen weiteren Aspekten ergibt. Die Integration dieses
Flickenteppichs zu einem funktionierenden Gesamtkonstrukt zwingt viele
Beteiligte an einen Tisch. Mobilität wird somit Teil eines integrierten
Mobilitäts- und Energiesystems. Deutschlands Energiewende begünstigt und
unterstützt die Mobilitätswende und umgekehrt.

9. Alles ist vernetzt

Zukünftig werden fast alle Verkehrsmittel miteinander interagieren. Das gilt für
die Fortbewegung auf der Straße, der Schiene, dem Wasser und in der Luft.
Integration und Vernetzung sind vor allem für den Endnutzer der entscheidende
Vorteil, für den es sich lohnt, umzusteigen. Gütertransporte hingegen müssen
zukünftig vermehrt auf die Schiene und das Wasser gebracht werden, um den
Straßenverkehr zu entlasten und den Individual- und öffentlichen
Personennahverkehr attraktiver zu machen.

10. Standort Deutschland: Auch in Zukunft Vorreiter bleiben

Die Mobilitätsbranche ist für Deutschland nicht nur von großer wirtschaftlicher
Bedeutung, sie macht auch unser Image als international anerkannten Standort
aus. Der Umstieg auf neue Mobilitätsformen muss daran nichts ändern. Im
Gegenteil: Eine leistungsfähige Infrastruktur und ein flächendeckendes Netz an
Mobilitätssystemen macht Deutschland auch in Zukunft zum Spitzenreiter der
Branche.

„Die Mobilitätswende bedeutet einen gesamtwirtschaftlichen und politischen
Kraftakt. Das Land, das sie als erstes hinbekommt, wird einen enormen
Standortvorteil mit vielen positiven Domino-Effekten für die gesamte Wirtschaft
erlangen. Zusätzlich wird eine gelungene Mobilitätswende einen großen Zuwachs an
Lebensqualität für die Bevölkerung mit sich bringen“, so Matthias Loebich,
globaler Leiter Markets bei BearingPoint.

Die Infografik anbei ist für redaktionelle Zwecke frei verwendbar, wir bitten um
Quellennachweis: BearingPoint

Über BearingPoint

BearingPoint ist eine unabhängige Management- und Technologieberatung mit
europäischen Wurzeln und globaler Reichweite. Das Unternehmen agiert in drei
Geschäftsbereichen: Der erste Bereich umfasst das klassische Beratungsgeschäft;
Business Services als zweiter Bereich bietet Kunden IP-basierte Managed Services
über SaaS hinaus; im dritten Bereich stellt BearingPoint Software-Lösungen für
eine erfolgreiche digitale Transformation, Advanced Analytics und regulatorische
Anforderungen bereit und entwickelt gemeinsam mit Kunden und Partnern neue,
innovative Geschäftsmodelle.

Zu BearingPoints Kunden gehören viele der weltweit führenden Unternehmen und
Organisationen. Das globale Netzwerk von BearingPoint mit mehr als 10.000
Mitarbeitern unterstützt Kunden in über 75 Ländern und engagiert sich gemeinsam
mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg.

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Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden (FOTO)

Köln (ots) – In Deutschland wird im Abgasskandal überwiegend gegen den
VW-Konzern gewonnen. Eine Ausnahme ist das Oberlandesgericht Braunschweig, am
Sitz von VW. Ist das Zufall oder ein grundlegendes Problem in unserem
Rechtsstaat?

Insgesamt wurden in Deutschland bisher über 200.000 Klagen gegen VW und seine
Händler eingereicht. Zuständig sind dafür 638 Amtsgerichte, 115 Landgerichte, 24
Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. An über 90 Prozent der Gerichte
endeten die Verfahren gegen VW für Betroffene mit einem positiven Ergebnis.
Anders ist dies am Sitz des Autobauers in Braunschweig. Dort wurden rund 10.000
Klagen eingereicht, von denen bisher keine zugunsten der Verbraucher entschieden
wurde. Da stellt sich die Frage, ob nach dem Dieselskandal nun ein Justizskandal
folgt.

Viele Ungereimtheiten im Abgasskandal

Schaut man sich die folgenden Faktoren im Abgasskandal an, bestätigt sich immer
häufiger der Verdacht, dass der Abgasskandal in Deutschland nicht sachlich
behandelt wird:

1. Das Kraftfahrtbundesamt hängt von Beginn an bei der Aufklärung des
Abgasskandals massiv hinterher und lässt leider nicht auf baldige Erkenntnisse
hoffen.

2. Das Bundesland Niedersachsen ist zu knapp zwölf Prozent an VW beteiligt. VW
zählt weltweit zu den größten Unternehmen und beschäftigt allein in Deutschland
über 200.000 Mitarbeiter. Ist da eine Neutralität vor Gericht überhaupt möglich?

3. Der massenhafte Abgasbetrug wurde VW bereits mehrfach in den USA und anderen
Ländern nachgewiesen. Bereits tausende Kunden bekamen ihre Schäden in Sammel-
und Massenverfahren im Ausland ersetzt, nur in Deutschland lässt die Musterklage
noch auf einen positiven Ausgang warten.

4. Statt einer echten Sammelklage, wie in vielen anderen Ländern, wurde
hierzulande Ende 2018 die Musterfeststellungsklage eingeführt. Diese wurde erst
kurz vor der drohenden Verjährung vieler Ansprüche gegen VW eingeführt und wird
voraussichtlich drei bis vier Jahre dauern. Wird die Musterklage gewonnen, muss
jeder Kläger seine Rechte noch in einem Einzelverfahren durchsetzen. Die
Ansprüche gegen VW in diesem Folgeverfahren sind dann aufgrund von hohen
Nutzungsabschlägen nur noch einen Bruchteil wert. Geschädigte in Deutschland
müssen damit drei bis vier Jahre länger warten und bekommen viel weniger als in
anderen Ländern.

5. VW gibt im Abgasskandal Milliarden an Euro für Anwälte aus, um Ansprüche
abzuwehren, die Hürden für Betroffene möglichst hoch zu setzen und laufende
Verfahren in die Länge zu ziehen. Anstatt dass Betroffene Schadensersatz
erhalten, werden enorme Beträge ausgegeben, um eben dies zu verhindern.

6. An das Land NRW musste VW bereits eine Milliardenstrafe zahlen, welche von
der Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängt wurde. Eine Entschädigung für den
Verbraucher wird in Braunschweig allerdings konsequent abgelehnt. Dabei sind die
Hürden der Beweislast in Zivilverfahren viel geringer als in Strafverfahren.
Außerdem äußert VW häufig, dass es kein Schuldeingeständnis sei, die
Milliardenstrafe anzuerkennen. Da fragt man sich jedoch, wie die Anerkennung
ansonsten zu verstehen ist.

7. Wegen ihrer illegalen Handlungen im Abgasskandal, wurden VW-Mitarbeiter
bereits zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Ebenso hat VW selber bereits eigene
Mitarbeiter wegen der Beteiligung am Abgasskandal verklagt. Das Landgericht
Braunschweig ist sich in Zivilverfahren hingegen weiterhin nicht sicher, ob die
Konzernspitze wirklich vom Massenbetrug wusste und ob eine vorsätzliche
Schädigung durch VW vorliegt.

8. Trotz Abgasskandal, dem wohl größten Wirtschaftsskandals der Neuzeit in
Deutschland, macht der VW-Konzern seit 2015 Rekordergebnisse. Diese betreffen
sowohl den Umsatz als auch den Gewinn und das obwohl der Konzern jährlich hohe
Summen für den Dieselskandal zurückstellt.

Ist VW also einfach ein super Wirtschaftsunternehmen, dem auch ein solcher
Skandal nicht viel anhaben kann oder hat der Konzern einfach zu viel Einfluss
auf Regierung und Justiz?

Sind vor dem Gesetz wirklich alle gleich in Braunschweig? Ohne Zweifel ist VW
als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und Konzerne der Welt ein
Finanzriese und wichtiger Einflussfaktor. Es muss dagegen die Frage erlaubt
sein, ob das ausreichen darf, um Vorteile zu genießen, welche die anderen nicht
haben. Die Antwort kann nach deutschem Recht nur eindeutig NEIN lauten. Denn,
wenn Bundesämter und Gerichte ihre Unabhängigkeit von der Wirtschaft so weit
verlieren, dass es offenkundig zu unlösbaren Ungereimtheiten und
Ungerechtigkeiten kommt, droht das Vertrauen vieler Bürger in den Rechtsstaat
einen massiven Schaden zu nehmen. Dies sollte mittel- und langfristig weder im
Interesse der Bürger noch der Unternehmen in Deutschland sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.db-anwaelte.de/anwalt/dieselskandal/anwalt-vw-abgasskandal/

Über den Autor:

Ulf Böse Dipl.-Jur., Rechtsanwalt, Partner, Geschäftsführer bei Decker & Böse
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Betreut als einer der führenden Anwälte für
Massenschäden in Deutschland mit seiner Anwaltskanzlei Decker & Böse über 25.000
Verträge von Verbrauchern. Herr Böse ist Spezialist für die Themen Abgasskandal
und Diesel-Fahrverbot sowie Widerruf von Darlehen und Autofinanzierungen.

Pressekontakt:

Decker & Böse Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Claudiastr. 2
51149 Köln

Tel: 0221 / 292 70 345
Fax: 0221 / 292 70 70
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