räumen und streuen

Winterdienst ist steuerlich absetzbar

Dieser Dezember hatte es wettertechnisch in sich. Er brachte bereits für ein paar Tage eine wunderschöne weiße Winterlandschaft und hinterher mancherorts starkes Glatteis auf den gefrorenen Böden. Manche Wege werden vom kommunalen Winterdienst begehbar gemacht, d.h. geräumt und gestreut. Für Gehwege, die an ein privates Grundstück angrenzen, sind jedoch die Eigentümer verantwortlich. Nicht selten wälzen diese die Bürde des Schneeräumens und Streuens gegen Glätte auf ihre Mieter ab. Doch auch Mieter können einen Steuervorteil beantragen. Solange Mieter oder Eigentümer rüstig genug zum Schnee schippen sind, werden sie es in den meisten Fällen selbst übernehmen. Aber was, wenn man zwar könnte, aber zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt, der je nach Gemeinde variiert, nicht zu Hause ist? Auch betriebliche Wechselschichtmodelle verhindern z.B. wochenweise, dass man morgens und abends für diese Tätigkeit zur Verfügung steht. Oder was, wenn der Chef den Mitarbeiter

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