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Bereits ein massiver Auffahrunfall kann schwere Beschädigungen am Fahrzeug verursachen und zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen. Dieser Fall tritt ein, wenn die Reparaturkosten nach dem Autounfall den Wiederbeschaffungsaufwand eines ähnlichen Fahrzeuges übersteigen. Da der Fahrzeugwert demnach niedriger ist als die Kosten für die Instandsetzung, lohnt sich eine Reparatur rechnerisch nicht mehr. Die Gutachter von Gutachterix München sind Experten auf diesem Fachgebiet und klären auf, was Fahrzeugbesitzern bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zusteht.

Kfz-Gutachter ermittelt wirtschaftlichen Totalschaden

Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Unfall vorliegt, wird durch einen fachmännischen Kfz-Gutachter ermittelt. Die Sachverständigen von Gutachterix München begutachten den Fahrzeugschaden und bewerten Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert in einem Schadengutachten. Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Autos übertreffen, besteht ein wirtschaftlicher Totalschaden. Nach einem unverschuldeten Autounfall empfehlen die Experten die Beauftragung eines unabhängigen und neutralen Gutachters, der den vollen Schadenumfang feststellt und ein realistisches sowie objektives Gutachten erstellt.

Möglichkeiten nach einem wirtschaftlichen Totalschaden

Nach einem wirtschaftlichen Totalschaden können Autobesitzer selbst entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug behalten, abmelden, verkaufen oder entsorgen. Wer sein kaputtes Auto behalten will, kann unter Anspruch der 130 Prozent Regel eine Reparatur durchführen lassen, bei der die Reparaturkosten nur maximal 30 Prozent höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Auf privaten Verkaufsplattformen können Fahrzeughalter ihren Wagen zu einem günstigen Preis verkaufen. Wer das Auto verschrotten lassen möchte, muss mit Entsorgungskosten rechnen.

Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Wer einen nachgewiesenermaßen unverschuldeten Autounfall hatte, erhält den Totalschaden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers in Form eines Schadenersatzes (dies wird im Einzelfall geklärt). Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt i.d.R. die Kaskoversicherung für den wirtschaftlichen Totalschaden am Fahrzeug auf. Vollkaskoversicherungen decken den Schaden komplett ab, während Teilkaskoversicherungen den wirtschaftlichen Totalschaden als Folge durch Unwetter, Diebstahl oder Wildunfall übernehmen. Zur Berechnung der Auszahlungssumme werden der  Restwert und Wiederbeschaffungswert miteinbezogen. Um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, berücksichtigen die Sachverständigen von Gutachterix München u.a. den Fahrzeugzustand, Ausstattung sowie Kilometerstand und Erstzulassung. Der Restwert meint den Wert des Unfallwagens ohne Reparatur.

Pressekontakt:
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Originalinhalt von Gutachterix-de, veröffentlicht unter dem Titel “ Gutachterix München – Wirtschaftlicher Totalschaden am Auto: Was steht mir zu? „, übermittelt durch CarPr.de