Die politischen Lippenbekenntnisse zum „Tag gegen Genitalverstümmelung“

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Hamburg (ots) – In wenigen Tagen – am 06. Februar – wird der achte
„Internationale Tag gegen Genitalverstümmelung“ an die andauernde Misshandlung
weiblicher Kinder durch die Verstümmelung ihrer Genitalien erinnern. Mehr als
vier Millionen Mädchen weltweit könnten allein in diesem Jahr Opfer dieser
Gewalt werden, schätzen die UN. In Deutschland mussten schon vor der enorm
steigenden Migration aus den entsprechenden arabischen und afrikanischen Ländern
zwischen 25.000 und 50.000 Mädchen als akut gefährdet gelten.

Anlässlich dieses Aktionstages werden Regierungsbehörden und Politiker aller
Fraktionen in zahlreichen medialen Äußerungen der Öffentlichkeit ein ums andere
Mal versichern, wie furchtbar diese Praxis sei und dass man alles daran setzen
müsse, sie endlich zu beenden. Dabei verhindern sie selbst seit über zwei
Jahrzehnten wirksame Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Mädchen und spielen das
Ausmaß dieser Gewalttaten vor unserer Haustür herunter:

– Parlamentarier und Bundesregierung verharmlosen die Genitalverstümmelung immer
wieder als „Beschneidung“ und lehnen eine statistische Erfassung der
Genitalverstümmelungen – und damit verlässliche Zahlen über die Zahl der Opfer
in Deutschland ab. So hatte die Fraktion der AfD im Jahr 2018 einen
entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, der ohne Begründung von
allen anderen Parteien abgelehnt wurde. In Großbritannien können mit dieser
Maßnahme pro Jahr bereits tausende Verstümmelungsfälle dokumentiert werden.

– Deutsche Politiker haben im Jahr 2013 entgegen jede Notwendigkeit einen
Straftatbestand „weibliche Genitalverstümmelung“ geschaffen (§226a, StGB) und
damit die Interessen der Täter gestärkt: Denn das Eingangsstrafmaß wurde
absichtlich so niedrig angesetzt, dass die Verstümmelungstäter vor einer
möglichen Abschiebung geschützt werden. Außerdem hatten in der Debatte um dieses
Gesetz Politiker wie Siegfried Kauder (CDU) sogar Straffreiheit für die
Haupttäter, mithin die anstiftenden Familienmitglieder, gefordert.

– Politiker, Regierung und Ärzteschaft verhindern mit ihrem anhaltenden Boykott
einer gesetzlichen Meldepflicht von Genitalverstümmelungen an minderjährigen
Opfern jede Möglichkeit, die Strafverfolgung für Verstümmelungstäter überhaupt
erst einzuleiten und schaffen damit optimale Täterschutzbedingungen.

– Parlamentarier und Bundesregierung lehnen seit mehr als einer Dekade die
Diskussion um wirksame und messbare Schutzmaßnahmen für die gefährdeten Mädchen
in Deutschland ab – weil sie die Wahrung der „political correctness“
priorisieren und sich der starken Täterlobby beugen, die in Migrantenverbänden
gut organisiert ist und nicht selten mit Steuergeldern gefördert wird – während
die potentiellen Opfer (kleine Mädchen mit Migrationshintergrund) auf keine
Lobby zählen können.

– Politiker und Bundesregierung offenbaren mit ihrer Fokussierung auf
wirkungslose Strategien wie „Aufklärungsarbeit“ ein zutiefst rassistisches Bild
der migrantischen Tätergruppen, das ihnen „Unschuld aufgrund fehlender Bildung
bzw. Kenntnis“ unterstellt und ihnen die Verantwortung für das Verbrechen an den
eigenen Kinder abspricht, während die Empirie das Gegenteil belegt und zeigt:
Die Täter sind weder unwissend noch dumm und weder Bildung noch Aufklärung
halten sie von dieser spezifischen Misshandlung ihrer Kinder ab.

Dabei ist ein Ende dieser Gewalt unmittelbar, nachhaltig, wirksam und messbar
möglich, mit der Umsetzung der folgenden drei Maßnahmen:

+ Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen
Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren
Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18.
Lebensjahr) kombiniert mit:

+ Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis
bevorstehender Verstümmelungen);

+ Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000
minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern
der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus
2004, XII ZB 166/03).

So lange die politischen Entscheider diese Maßnahmen verhindern, tragen sie eine
Mitverantwortung für jedes Mädchen, das in unserem Land diesem Gewaltverbrechen
zum Opfer fällt.

Pressekontakt:

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
e.V., eMail: info@taskforcefgm.de, Telefon: 01803 – 767 346 (9
ct/min. aus dem dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min.)

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